rbb24
  1. rbb|24
  2. Panorama

Leider gibt es ein Problem beim Abspielen des Videos.

Audio: rbb88.8 | 25.10.2024 | Jana Schmidt | Quelle: imago images/E.Contini

Selbstbestimmungsgesetz

Mehr als 1.200 Anträge auf Änderung von Geschlecht und Name in Berlin

Geschlecht und Name an die eigene Lebenswirklichkeit anpassen - das ist ab dem 1. November mit dem Selbstbestimmungsgesetz mit vergleichsweise wenig Hürden möglich. Anträge sind bereits gestellt werden und die Zahlen zeigen: Das Interesse ist da.

Hunderte Menschen in Berlin wollen ihren Vornamen und ihr Geschlecht behördlich ändern lassen. Vor dem Inkrafttreten des neuen Selbstbestimmungsgesetzes sind mehr als 1.200 Anmeldungen bei den Berliner Standesämtern eingegangen, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab.

Der Geschlechtseintrag und der Vorname lassen sich ab dem 1. November bei Standesämtern ändern. Die Änderung muss per Gesetz drei Monate vor dem persönlichen Termin im Standesamt angemeldet werden. Seit August können Anträge für die Änderung gestellt werden.

Fragen und Antworten

Wie man den Geschlechtseintrag ändern kann

Ab November gilt in Deutschland das neue Selbstbestimmungsrecht - doch schon ab jetzt kann man anmelden, dass man seinen Geschlechtseintrag ändern möchte. Worum geht es dabei genau? Ein Überblick von Bianca Schwarz

Im Standesamt Steglitz-Zehlendorf seien bis Mitte der Woche bislang 78 Anträge eingegangen, teilte der Bezirksstadtrat mit. In Tempelhof-Schöneberg gingen den Angaben zufolge 128 Anmeldungen ein, in Pankow 142. In Treptow-Köpenick waren es 110 Anmeldungen, in Charlottenburg-Wilmersdorf 107, davon waren bereits 74 Termine vereinbart.

In Mitte waren es 186 Anträge, in Reinickendorf 46 Anträge, in Spandau 59 Anträge, in Friedrichshain-Kreuzberg 208, davon 121 mit Termin zur Beurkundung im Standesamt. Dem Standesamt Lichtenberg liegen 150 Anmeldungen vor, mit allen Antragstellenden seien bereits Termine vereinbart, wie die Pressestelle des Bezirksamtes mitteilte.

trans Jugendliche und Selbstbestimmung

"Ich möchte richtig angesprochen werden"

Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz beschlossen. Damit könnten 14-Jährige ihren Vornamen und Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern - wenn die Eltern zustimmen. Doch es gibt Kritik. Von Naomi Donath

Selbstbestimmungsgesetz tritt am 1. November in Kraft

Die Erleichterungen dürften vor allem transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen zugute kommen, die bislang hohe Hürden und kostspielige Verfahren durchlaufen mussten, um ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen.

Ab November reicht eine Erklärung, ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse. Die Geschlechtsangabe kann in weiblich, männlich oder divers geändert oder alternativ gestrichen werden.

Sendung: rbb88.8, 25.10.2024, 09:45 Uhr

Artikel im mobilen Angebot lesen