Audio: rbb24 Radio Fritz | 11.10.2024 | Nachrichten | Quelle: imago images/J.C.Ichiro
Landgericht Berlin
Wohnungsbaugesellschaft muss Mieter im Rollstuhl mit 11.000 Euro entschädigen
Eine Berliner Wohnungsbaugesellschaft muss einem behinderten Mieter 11.000 Euro Entschädigung wegen Diskriminierung zahlen. Die Entschädigung stehe dem im Rollstuhl sitzenden Mieter zu, weil die Gesellschaft den Anbau einer Rampe am Haus mehr als zwei Jahre lang abgelehnt habe, teilte die Pressestelle der Berliner Zivilgerichte am Freitag mit.
Bei großen Berliner Bühnen und Konzerthäuser hakt es bei der Inklusion, trotz staatlicher Förderung. Das belegt eine Recherche des rbb. So gibt es weniger Plätze für Menschen mit Rollstuhl als angepeilt - und diese Plätze liegen oft im Abseits. Von Tomas Fitzel und Lukas Haas
Gesellschaft zum Bau der Rampe verpflichtet
Das Landgericht habe die Höhe der Entschädigung mit den schwerwiegenden Folgen für den betroffenen Mieter und mit dem Verhalten der Vermieterin begründet. Der Kläger sei zum Verlassen des Wohnhauses auf Hilfe angewiesen gewesen, weil er die sechs Treppenstufen zum Eingang nicht eigenständig habe überwinden können, erklärte das Gericht. Er sei dadurch in seiner Bewegungs- und Handlungsfreiheit stark eingeschränkt gewesen. Dennoch habe die Wohnungsbaugesellschaft zwei Jahre lang "hartnäckig die Zustimmung zum Bau der Rampe aus pauschalen Gründen" abgelehnt, die "nicht ansatzweise zu überzeugen vermochten". Dadurch habe sie den Mieter "durch Unterlassen unmittelbar benachteiligt".
Im Vergleich zu anderen Mietern ohne körperliche Behinderung sei dem Kläger der Zugang zur Wohnung rechtswidrig versagt worden, betonte das Gericht. Grundlage für die Gerichtsentscheidung sei das zivilrechtliche Benachteiligungsverbot nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. In einem weiteren Verfahren in der Angelegenheit hat das Landgericht Berlin den Angaben zufolge die Vermieterin inzwischen zudem verpflichtet, dem Anbau einer Rampe zuzustimmen.