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Audio: rbb24 Inforadio | 07.10.2024 | Quelle: dpa/Zinken

Kriminalität in Berlin

Bundespolizei erlässt mehrwöchiges Messerverbot an vier Bahnhöfen

Bereits mehrmals hat die Bundespolizei Messer und andere gefährliche Gegenstände an Berliner Bahnhöfen verboten. Nun gilt das Verbot an vier Stationen allerdings für knapp einen Monat. Als Grund nennt die Behörde die Zunahme von Straftaten.

Angesichts einer Zunahme von Straftaten mit gefährlichen Gegenständen in ihrem Zuständigkeitsbereich untersagt die Bundespolizei Berlin das Mitführen gefährlicher Gegenstände an vier Berliner Bahnhöfen. Wie die Bundespolizeidirektion am Montag mitteilte, gilt das Verbot vom 7. Oktober, täglich in der Zeit von 14 Uhr bis 4 Uhr des Folgetages und endet am Montag, den 4. November 2024, 4 Uhr.

Berlin

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Hunderte Delikte mit Waffen registriert

Das Verbot umfasst die Berliner Bahnhöfe Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Warschauer Straße und Ostkreuz. Die U-Bahnhöfe sind von dieser Allgemeinverfügung ausgenommen.

Als Begründung, weshalb die Polizei ausgerechnet an diesen vier Bahnhöfen Kontrollen durchführen will, hieß es, dass dort die Zahl der Gewaltdelikte mit gefährlichen Gegenständen vergleichsweise hoch ist und die Bahnhöfe "vordere Plätze bei der Gewaltentwicklung" einnehmen. Auf die Frage, ob diese Bahnhöfe die gefährlichsten in Berlin seien, erklärt die Bundespolizeidirektion in einem FAQ [pdf] wörtlich: "Nein. Es geht bei dem Mitnahmeverbot nicht darum, bestimmte Bahnhöfe als besonders gefährlich zu deklarieren, sondern sie sicherer zu machen."

Von Januar 2019 bis August 2024 erfasste die Bundespolizei an den Bahnhöfen Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Warschauer Straße und Ostkreuz insgesamt 2.403 Gewaltdelikte - davon die meisten am Ostkreuz (828) und am Alexanderplatz (674). Bei 304 Delikten wurden sogenannte "Tatmittel" mitgeführt, die in den meisten Fällen auch eingesetzt wurden. Neben Messern und Reizgas fallen auch Schlagstöcke, Schlagringe, Elektroimpulsgeräte und andere gefährliche Gegenstände in diese Kategorie.

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Gewalt in der Nacht und in Gruppen

Wie die Bundespolizei erklärte, ereigneten sich die Gewaltdelikte an den betroffenen Bahnhöfen größtenteils in den Abend- und Nachtstunden, insbesondere freitags, samstags und sonntags - oft seien die Beteiligten alkoholisiert und in Gruppen unterwegs gewesen. Die Uhrzeiten, in denen das Verbot gilt, begründete die Bundespolizei mit einer statistischen Häufung der "polizeirelevanten Vorfälle" in diesem Zeitraum.

"Die Steigerung der bereits relativ hohen Fallzahlen von Gewaltdelikten, bei denen es zu Vorfällen mit Waffen und gefährlichen Gegenständen gekommen ist, haben die Bundespolizei dazu veranlasst, das Mitführverbot zu erlassen, um entschiedener dagegen vorgehen zu können", teilte die Bundespolizeidirektion Berlin am Montag mit. "Polizeiliche Erfahrungen zeigen, dass gerade in der sogenannten Alltagsgewalt Situationen (unter dem Einfluss von z. B. Alkohol als auch Drogen) eskalieren und mitgeführte Waffen und gefährliche Gegenstände eingesetzt werden und die Gesundheit der Opfer dadurch schwerer geschädigt wird." Kontrollen sollen solche Situationen laut Bundespolizei im Vorfeld deeskalieren.

Bereits in der Vergangenheit hatte es immer wieder zeitlich begrenzte Verbote von gefährlichen Gegenständen an den Berliner Bahnhöfen gegeben. Dabei wurden bei Kontrollen auch zahlreiche solcher Gegenstände sichergestellt.

Sendung: rbb24 Abendschau, 07.10.2024, 19:30 Uhr

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