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Audio: rbb24 Inforadio | 10.10.2024 | Werner Schoninger | Quelle: Christiane Ullrich/Hauptzollamt Potsdam

Verbotene Einfuhr

Zoll beschlagnahmt am BER 60 Zentimeter langen Stoßzahn eines Walrosses

Mit einem Walross-Stoßzahn im Koffer landete eine Frau am BER - und wurde vom Zoll herausgewunken. Nun droht ihr ein saftiges Bußgeld, denn es handelt sich um eine besonders geschützte Art.

Der Zoll am Flughafen Berlin Brandenburg hat den verzierten Stoßzahn eines artenrechtlich geschützten Walrosses beschlagnahmt. Eine 24-jährige Russin hatte den 60 Zentimeter großen und knapp zwei Kilogramm schweren Zahn in ihrem Koffer, wie das Hauptzollamt Potsdam am Donnerstag mitteilte. Dabei soll es sich um ein Geschenk des Vaters der Frau handeln.

Walross "besonders geschützte Art"

Der Walrosszahn war demnach in ein Bettlaken eingewickelt und am Samstag bei Röntgenaufnahmen der Gepäckkontrolle eines Fluges aus Georgien aufgefallen. Nachdem die Frau daraufhin den Ausgang für anmeldefreie Waren passiert hatte, griff der Zoll ein.

Beim Walross handelt es sich um eine "besonders geschützte Art", für die Einfuhr sind daher besondere Vorgaben zu beachten. Der Reisenden droht laut Zoll nun ein Bußgeld von 10.000 Euro.

Handel mit Elfenbein verboten

Der Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten ist im Washingtoner Artenschutzabkommen festgeschrieben. Es trat 1975 in Kraft. 1989 wurde von der siebten internationalen Artenschutz-Konferenz ein weltweites Handelsverbot für Elfenbein beschlossen.

2022 verschärfte die EU-Kommission noch einmal die Regelungen zum Handel mit Elfenbein, seitdem darf Elfenbein prinzipiell nur noch gehandelt werden, wenn es in Antiquitäten vor 1947 oder in Musikinstrumenten vor 1975 verarbeitet wurde.

Sendung: rbb24 Inforadio, 10.10.2024, 9:40 Uhr

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