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Video: rbb|24 | 22.10.2024 | Material: rbb24 Abendschau | Quelle: rbb

Erfolg am Landgericht Berlin

85-jähriger "Manne" Moslehner darf in seiner Wohnung bleiben

Der 85-jährige Reinickendorfer Manfred Moslehner darf in seiner Wohnung bleiben und muss dort auch für mögliche Sanierungsarbeiten nicht ausziehen. Das entschied das Berliner Landgericht in zweiter Instanz.

Der Mieter Manfred "Manne" Moslehner muss sein Reihenhäuschen in der Reinickendorfer Siedlung "Am Steinberg" nicht räumen. In seiner Berufungsentscheidung entschied das Berliner Landgericht am Dienstag für den Mieter und gegen den klagenden Vermieter.

Die erste Instanz, das Amtsgericht Wedding, hatte im April entschieden, dass der Mann sein Haus in Berlin-Reinickendorf verlassen muss. Er lebt in der Siedlung seit 85 Jahren, in seiner Wohnung dort seit 1978. In dem erstinstanzlichen Urteil hatte die Kammer die Kündigung Moslehners - an ihn ausgesprochen vom Vermieter - noch bestätigt. Diese fristlose Kündigung aber sei nicht rechtens, hieß es nun vom Landgericht.

Gericht: Auch für die Sanierungsarbeiten muss der Mieter nicht umziehen

Der Vermieter hatte Moslehner gekündigt, der angibt, über lediglich rund 1.000 Euro Einkommen zu verfügen - und der die Modernisierung wegen der damit verbundenen Mieterhöhung nicht dulden wollte.

Auch den mit den Modernisierungsmaßnahmen an Fassade und Dach begründeten Umzug in eine Ersatzwohnung beurteilte das Gericht ebenfalls als nicht angemessen und damit auch als nicht verpflichtend. Das Gericht urteilte, dass die Sanierungsarbeiten mit Rücksicht auf die Erkrankung des Mieters erfolgen müssten. Der Vermieter habe hier dessen Belange zu wahren. In der weiteren Berurteilung der Kündigungsgründe hieß es, dass der klagende Vermieter ohne jede Rechtsgrundlage den Beklagten überzogen habe mit "nicht rechtmäßigen Schreiben".

Der 85-Jährige Manfred "Manne" Moslehner - der rbb hat bereits mehrfach über den Fall berichtet - lebt seit seiner Geburt 1939 in der Kleinhaussiedlung "Am Steinberg". Die Siedlung war zunächst im Landesbesitz, wurde 2010 aber vom Land an private Eigentümer verkauft. Die neuen Besitzer planten vor wenigen Jahren dann die Sanierung der Häuser, darunter auch Moslehners Wohnung, mit der Folge, dass sich für Moslehner die Miete erheblich erhöht hätte. Dies lehnte er aber ab.

Räumung aus Geburtshaus

Gekündigter 84-jähriger Mieter "Manne" muss kein Zwangsgeld zahlen

Manfred Moslehner soll sein Geburtshaus in Reinickendorf räumen. Der Eigentümer will modernisieren und hat dem Mieter gekündigt. Moslehner verweigert die Herausgabe des Schlüssels und landet vor Gericht. Es drohen Zwangsgeld oder Zwangshaft.

Viele Bewohner der Siedlung betroffen - Mietpreis teilweise vervielfacht

Die Eigentümer hatten Moslehner mit der Begründung gekündigt, dass er über Jahre hinweg die Modernisierungsmaßnahmen verweigerte. Das dann im April ergangene Räumungsurteil verband das Gericht mit einer Räumungsfrist von drei Monaten. Danach sei das Urteil vollstreckbar, es sei denn, der Rentner hinterlege rund 4.300 Euro als Sicherheitsleistung - eine Art Kaution, um im Haus bleiben zu dürfen, bis der Fall durch alle Instanzen gegangen ist. In der Folge setzten sich Aktivisten und von ähnlichen Modernisierungsforderungen Betroffene für das Sammeln der Kaution ein, und sicherten dem Rentner so den Verbleib in der Wohnung bis zu einem endgültigen Urteil.

Nur wenige Altmieter können sich offenbar die neuen Mietkonditionen leisten

Von einst 50 Bewohnern der Siedlung sind seit dem Verkauf lediglich rund 20 Altmieter geblieben, die die Sanierung ihrer Häuser allerdings nicht mehr verhindern können. In den sanierten Häusern hat sich die Miete zum Teil mehr als verdreifacht - für 80 Quadratmeter auf rund 2.500 Euro und auch mehr, wie die Mieter angeben.

Sendung: rbb24, 22.10.2024, 16:00 Uhr

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