Temporäre Verbotszonen
Die Bundespolizei hat nach ihren Schwerpunktkontrollen an Berliner Bahnhöfen Bilanz gezogen. Für einen Monat, vom 7. Oktober bis 3. November, waren an den Haltestellen Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Warschauer Straße und Ostkreuz gefährliche Gegenstände, die über das Waffengesetz hinaus gehen, verboten. Das Mitführverbot von etwa Messern mit einer Klingenlänge ab sechs Zentimetern oder Schlaggegenständen galt jeweils zwischen 14 und 4 Uhr.
Die Beamten kontrollierten demnach in den vier Wochen 2.211 Personen und stellten bei 113 Personen insgesamt 139 Gegenstände sicher. Bei 75 Fällen lag ein Verstoß gegen das temporäre Verbot vor, bei 34 Fällen wurde durch den Besitz oder das Mitführen gegen das allgemeine Waffengesetz verstoßen.
Den Angaben zufolge fand die Polzei verschiedene Messer, Reizstoffe, Schlagringe, potenzielle Schlag- und Stichgegenstände sowie Pyrotechnik.
Außerdem deckten die Einsatzkräfte eigenen Angaben nach mehr als 140 weitere Straftaten auf. Hierbei habe es sich in den meisten Fällen um Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz (32) oder das Betäubungsmittelgesetz (26) gehandelt. In 15 Fällen seien offene Haftbefehle vollstreckt worden.
Sendung: rbb88.8, 05.11.2024, 18:05 Uhr
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