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Audio: rbb 88.8 | 07.11.2024 | Michael Ernst | Quelle: dpa/CHROMORANGE

Landgericht Berlin

35-Jähriger wegen Mordes an Ex-Freundin zu lebenslanger Haft verurteilt

Rund vier Monate nach dem gewaltsamen Tod einer 34-Jährigen ist ihr ehemaliger Lebensgefährte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den 35-Jährigen des Mordes schuldig, wie es am Donnerstag mitteilte.

Er habe die Frau aus "Besitzstreben" attackiert und ihr die Kehle durchgeschnitten, sagte der Vorsitzende Richter Ansgar Bode. Die Tat sei ein "kaltes und geplantes Durchsetzen eigener Interessen und eigenen Besitzdenkens" gewesen. Heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen habe der Angeklagte die Frau getötet.

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Das Paar lebte wegen der gemeinsamen zehnjährigen Tochter trotz der Trennung im Jahr 2022 noch unter einem Dach. Die Familie sei "die kleine Welt" des Angeklagten gewesen, sagte der Richter. Als die 34-Jährige einen neuen Partner hatte, sei die Beziehung des Ex-Paares "ins Manipulative" gekippt. So habe der Angeklagte einen Lippenbalsam mit Chlorreiniger versetzt, damit die Frau einen Ausschlag bekommt, er habe heimlich in ihr Handy gesehen und im Internet nach Tötungsmethoden recherchiert.

Die Tat ereignete sich an dem Tag, als die Frau mit ihrem neuen Partner in den Urlaub fahren wollte. Der Angeklagte hatte dem Freund der 34-Jährigen kurz nach der Tat in ihrem Namen und von ihrem Handy aus eine Nachricht geschickt und die Reise abgesagt. Der Mann sei allerdings misstrauisch geworden und habe aus Sorge die Polizei informiert. Nur wenig später wurde der 35-Jährige festgenommen.

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Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigerin hatte auf einen Schuldspruch wegen Totschlags plädiert. Es sei eine spontane Tat gewesen, die Frau sei auch nicht arglos gewesen. Es gehe in dem Fall auch nicht um eine "generelle Respektlosigkeit gegenüber Frauen". Ihr Mandant sei verzweifelt gewesen. Er habe die Frau geliebt und dem Kind eine heile Familie erhalten wollen. Einen konkreten Strafantrag stellte die Verteidigerin nicht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Sendung: rbb 88.8, 07.11.2024, 17:30 Uhr

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