Berliner Förderprojekt
Über 2.800 Anträge in knapp zwei Monaten – die Reparatur von Elektrogeräten wird in Berlin mit dem Reparaturbonus gefördert. Aber: Nicht alle Reparaturen werden vom Senat gefördert. Was tun, damit es klappt?
Seit September fördert die Berliner Senatsverwaltung mit dem Reparaturbons die Reparatur von Elektrogeräten. Über 2.800 Anträge sind seitdem eingegangen. Vor allem für die Reparatur von Laptops, Handys/Smartphones und Waschmaschinen. Knapp 1.200 Anträge wurden bereits bewilligt, 144 wurden abgelehnt. Einer von ihnen: Der Antrag von Linda Senkel. Sie hat den Akku ihres Smartphones austauschen lassen.
Linda Senkel hat versucht, alles richtig zu machen: Sie hat auf der Info-Seite des Reparaturbonus [ibb-business-team.de] recherchiert, ihr Smartphone dann in ein Fachgeschäft gebracht, wie vorgesehen mit Karte bezahlt - und dann die Rechnung von 99,99 Euro und alle nötigen Informationen im digitalen Antragssystem eingereicht.
Linda Senkel rechnet mit einer Erstattung von etwa 50 Euro. Einige Tage später dann die Nachricht: Antrag abgelehnt. Der Tausch eines Akkus sei eine Optimierung, keine Reparatur. Das Smartphone sei in diesem Zustand aber nicht mehr alltagstauglich, sagt Linda Senkel: “Wenn ich nach der Arbeit auf dem Heimweg bin, muss ich damit rechnen, dass mein Handy jeden Moment ausgeht". Sie stand also vor der Option: Neukaufen oder Akku austauschen lassen. Weil sie vom Reparaturbonus gehört hat, entschied sie sich für den Tausch des Akkus.
Im September ist das Förderprojekt der Senatsverwaltung gestartet. Der Reparaturbonus soll Berliner Verbraucher einen finanziellen Anreiz geben, elektronische Geräte reparieren zu lassen, statt neuzukaufen. So soll Elektroschrott reduziert und natürliche Ressourcen geschont werden. Davon soll nicht nur die Umwelt, sondern auch Privatpersonen profitieren: Die Hälfte der Reparaturkosten, maximal aber 200 Euro, können durch die Förderung erstattet werden. Repariert man das Gerät in einem Repair-Café, können die Kosten für Ersatzteile bis zu einem Wert von 200 Euro komplett übernommen werden.
Auf Nachfrage des rbb bei der IBB Business GmbH, die das Förderprojekt der Senatsverwaltung umsetzt, wird zwischen Optimierung und Reparatur unterschieden. Bei einer Optimierung funktioniere das Gerät noch, würde aber beispielsweise durch ein Systemupdate schneller laufen. Eine Reparatur sei es erst dann, wenn das Gerät wirklich defekt ist. Und nur dann könne die Förderung bewilligt werden. So erklärt es eine Sprecherin des Unternehmens. Gilt ein Akku also erst als defekt, wenn der Bildschirm trotz Ladekabel schwarz bleibt?
“Wenn der Akku nicht mehr korrekt bzw. gar nicht mehr geladen, oder das Smartphone aufgrund des Akkus nicht mehr genutzt werden kann", gilt ein Smartphone-Akku als defekt, sagt die Sprecherin. Bei der Einschätzung, ob es sich um eine Optimierung oder eine Reparatur handelt, orientieren sich die Bearbeiter am "Text der Reparaturrechnung".
Ein solcher Text, also eine Einschätzung zum Zustand des Akkus stand aber nicht auf Linda Senkels eingereichter Rechnung. Und sie ist auch nicht gängig, bestätigt ein Berliner Reparaturservice für Smartphones auf Anfrage von rbb|24.
Auf Rückfrage bei dem Unternehmen bestätigt eine Sprecherin, dass der Akku-Tausch grundsätzlich möglich ist und bereits häufig genehmigt wurde. Es müsse aus dem Antrag aber klar werden, dass das Akku wirklich defekt sei. So war das bei Linda Senkels Antrag nicht, sagt die Sprecherin. Stattdessen war von "nachlassender Kapazität bei sonst voller Funktion des Telefons" die Rede. Dieser Satz deute auf eine Optimierung statt auf eine Reparatur hin, sagt die Sprecherin. Linda Senkel hat Widerspruch eingelegt.
Eine Optimierung statt einer Reparatur sei nicht der einzige Grund, wieso ein Antrag abgelehnt wird. Die häufigsten Gründe sind laut Sprecherin: Barzahlung, eine selbstdurchgeführte Reparatur oder ein Rechnungsdatum, das vor dem Start des Förderprojekts liegt. Die Art des Elektrogeräts scheint für diese Entscheidung kaum relevant, denn die Liste möglicher Geräte ist lang: Toaster, Geschirrspülmaschine, Eierkocher, Staubsauger. Es seien auch schon Anträge für die Reparatur von Fusselrasierer, Mischpult oder Weinkühlschrank eingegangen, sagt die Sprecherin.
Noch bis Ende des Jahres können Berliner Anträge für den Reparaturbonus stellen. Insgesamt seien bereits über 120.000 Euro ausgezahlt worden. Für das Projekt stehen insgesamt 1,25 Millionen Euro, inklusive Projektmanagementkosten, zur Verfügung. Ob das Projekt im nächsten Jahr weitergeführt wird, ist laut Sprecher der Senatsverwaltung noch nicht entschieden. Es müsse zunächst über die Einsparungen im Haushaltsjahr entschieden werden.
Sendung: Super.Markt, 11.11.2024, 20:15 Uhr
Beitrag von Hannah Weber
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