Fünf Biber-Familien bringen Kleinmachnower zum Verzweifeln
Für gewöhnlich machen in Kleinmachnow Wildschweine Probleme. Jetzt sind es aber Biber. Vor ihren Burgen staut sich das Wasser. Feuchte Keller, abgestorbene Bäume und kaputte Straßen sind die Folge. Den Anwohnern sind die Hände gebunden. Von Philipp Rother
Die Bäke war vor dem Bau des Teltowkanals (1906) ein wasserreicher Bach. Sie floss ursprünglich von Berlin-Steglitz durch Teltow und den Gutsbezirk Kleinmachnow bis zum Griebnitzsee nahe Potsdam. Heute existiert das ehemalige Flussbett der Bäke rund um Kleinmachnow (Potsdam-Mittelmark) nur noch in zwei kleinen Teilstücken. Biber sind dort seit mehr als zehn Jahren heimisch, haben auch einen Damm gebaut.
Auch im Buschgraben, der von Berlin-Zehlendorf nach Kleinmachnow führt, leben Biber - auch in der eiszeitlichen Entwässerungsrinne staut sich das Wasser nicht weit von einer Biberburg.
Das macht nun Probleme: Durch das gestaute Wasser hat sich in Kellern angrenzender Häuser Feuchtigkeit gesammelt. Darüber hinaus stehen Wiesen und Wälder entlang der Bäke unter Wasser, ein Erlenbruchwald von sechs bis acht Hektar ist bereits abgestorben. Durch das gestaute Wasser ist auch schon eine Straßenböschung beschädigt worden.
"Fünf Biber-Familien leben nach Informationen von Vereinsmitglied Jörg Dorowski wahrscheinlich mittlerweile in Kleinmachnow", sagte Axel Mueller, der Vorsitzende des Landschaftsförderverein Buschgraben/Bäketal, im Gespräch mit dem rbb. Wie viele Tiere es genau sind, ist nicht bekannt.
Erste Anwohnerinnen und Anwohner beschwerten sich bereits über die Auswirkungen des Bibers, einer streng geschützten Tierart. Die Lebensweise der nachtaktiven Tiere führe zu Konflikten "mit dem Kulturraum und den Anwohnern, erklärte Mueller. Daher fand am Dienstag auf Initiative des Landschaftsförderverein auch ein "Biberforum" im Kleinmachnower Rathaus statt - um ins Gespräch zu kommen, um aufzuklären und um Lösungsansätze zu diskutieren.
Viel Handlungsspielraum haben die Menschen aber nicht, denn in Brandenburg gelten laut Naturschutzgesetz strenge Schutzvorschriften - in der Biberverordnung [brandenburg.de] ist niedergeschrieben, wie sich betroffene Grundeigentümer und Landwirte in Brandenburg schützen können. Die Tiere dürfen demnach gezielt vertrieben, aber nur in Ausnahmefällen - insbesondere zur Gefahrenabwehr - getötet werden. An einem Graben am Flughafen BER dürfen beispielsweise per Allgemeinverfügung Biber erlegt werden. Auch am Oder-Deich wurden sie vor dem Hochwasser geschossen. Im vergangenen Jagdjahr wurden in Brandenburg insgesamt 162 Biber erlegt – und damit so viele wie nie zuvor.
Aktuell wird die Population in Brandenburg auf bis zu 3.700 Tiere geschätzt. Der Bestand entspreche einem günstigen Erhaltungszustand - der Biber sei in der ganzen Mark nahezu flächendeckend verbreitet, teilte das Umweltministerium mit. Biber leben mittlerweile auch an fast allen größeren Fließgewässern und Seen in Berlin.
Der Biber ist in Brandenburg längst keine Ausnahmeerscheinung mehr. Umweltexperten gehen aber davon aus, dass er sich kaum weiter ausbreiten dürfte. Dort, wo er lebt, kommt es auch zu Konflikten mit dem Mensch.
Präventionsmaßnahmen werden unterstützt
In Kleinmachnow sind den Menschen die Hände gebunden, denn es ist in Brandenburg verboten, einen Biberdamm zurückzubauen. "Das ist eine Straftat, die mit einer Geldbuße oder sogar Gefängnis bestraft werden kann", erklärte Mueller: "Nur wenn es zu erheblichen Eingriffen kommt, gibt es Möglichkeiten einzuschreiten." Dazu zählen laut Verordnung ernsthafte wirtschaftliche Schäden oder Gefahren für die menschliche Gesundheit.
"Es ging im Forum darum, den Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln, dass der Biber hier seit 10.000 Jahre zuhause ist – der Mensch macht ihm mehr und mehr seinen Lebensraum streitig, er hat aber das Recht zu existieren", so Mueller weiter. Gewisse Dinge müssten - vor allem Änderungen in der Landschaft - toleriert werden.
Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner stellte das aber nur bedingt zufrieden - auch weil die feuchten Keller wieder trockengelegt werden müssen. Die Kosten dafür müssen die Eigentümer selbst tragen. Denn: Für Betroffene gibt es laut Biberschutzverordnung nur die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für Präventionsmaßnahmen zu erhalten, aber nicht für Reparaturkosten.