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Ostprignitz-Ruppin
Immer öfter wird der Rettungsdienst gerufen - auch wenn das medizinisch nicht immer notwendig ist. In Ostprignitz-Ruppin entstehen dadurch Kosten in Höhe von zwei Millionen Euro pro Jahr. Ab 1. Januar müssen nun die Verursacher der Fehlfahrten zahlen.
In Brandenburg gibt es einen anhaltenden Streit zwischen Landkreisen und Krankenkassen über die Finanzierung von sogenannten Fehlfahrten von Rettungsdiensten. Aktuell werden die Kosten für diese Fahrten noch von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.
Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin hat nun eine Änderung beschlossen: Sofern ein Krankenwagen umsonst ausrückt, müssen dort künftig diejenigen zahlen, die ihn alarmiert haben. Der Kreistag hat am vergangenen Donnerstag eine entsprechende Änderung der Gebührensatzung [ostprignitz-ruppin.de] beschlossen. Sie wird ab 1. Januar 2025 gelten.
"Wenn festgestellt wird, dass überhaupt keine medizinische Notwendigkeit bestand, dann wird hinterher tatsächlich ein entsprechender Gebührenbescheid kommen", sagte Landrat Ralf Reinhardt dem rbb auf Nachfrage: "Wir müssen uns an dieser Stelle den Entwicklungen auch anpassen, und darauf Rücksicht nehmen, dass die Krankenkassen nicht mehr bereit sind, das zu bezahlen." Es seien bereits Klagen der Kassen eingegangen, erklärte Reinhardt.
Es dürfe auch nicht vergessen werden, dass die Krankenwagen und die Ärzte dann gebunden seien und für andere Notfalleinsätze nicht zur Verfügung stehen, betonte der Landrat.
Durch bis zu 3.600 Fehlfahrten der Einsatzfahrzeuge werden im Kreis Ostprignitz-Ruppin pro Jahr Kosten in Höhe von rund zwei Millionen Euro verursacht. Mehr als 1.000 Euro können im Einzelfall an Kosten anfallen - je nachdem welches Fahrzeug zu einem Einsatz ausrückt.
Diese Kosten werden nun an diejenigen weitergegeben, die die sogenannten Fehlfahrten verursachen. Die endgültige Entscheidung, ob ein Einsatz medizinisch notwendig war oder ist, trifft grundsätzlich ein Arzt.
Der Kreistag hat auch die Gebührensätze angepasst: Rückt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ein Rettungswagen aus, werden künftig laut neuer Satzung pauschal 1.023,48 Euro fällig. Fährt ein Krankentransportwagen los, kostet das 320,30 Euro. Kommt ein Notarzt-Einsatzfahrzeug (inklusive Notarzt) zum Einsatz, entstehen in Zukunft Kosten in Höhe von 1.045,14 Euro.
Sendung: rbb Antenne Brandenburg (Büro Perleberg), 02.12.2024, 08:30 Uhr
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