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Silvester 2024/25
Während Berlin zum Jahreswechsel erneut auf strikte Regelungen in der Silvesternacht setzt, verzichten brandenburgische Städte auf flächendeckende Böllerverbote. Die Cottbuser Stadtverwaltung appelliert an die Vernunft der Feiernden.
Die Stadt Cottbus will in der kommenden Silvesternacht auf Böllerverbote verzichten. "Wir wollen nicht mit Verbotszonen arbeiten. Diese müssten kontrolliert werden, was schlicht unmöglich ist", erklärte Jan Gloßmann, Sprecher der Stadt Cottbus, am Sonntag Brandenburg Aktuell.
In ganz Brandenburg grundsätzlich nicht erlaubt ist das Böllern unter anderem vor Krankenhäusern, Pflegeheimen und Kirchen - allerdings soll es in diesem Jahr keine Böller-Restriktionen wie noch zu Corona-Zeiten geben. "Es gibt keine klassischen Verbotszonen, aber Verbote vor bestimmten Einrichtungen, und an die muss man sich halten", sagte Gloßmann. "Es ist immer ein Appell an die Vernunft." Die Stadt bittet die Bürger zudem, ihre Böllerreste zu entsorgen und mitzunehmen.
Auch andere brandenburgische Städte haben bei den Silvesterplanungen auf umfangreiche Verbotszonen verzichtet - mit der Ausnahme von Lübbenau, wo im Spreewalddorf Lehde keine Pyrotechnik erlaubt ist. "Bei Verstößen drohen in Lübbenau bis zu 50.000 Euro Strafe", warnte Lukas Zuber, Leiter des Ordnungsamts Lübbenau in Brandenburg aktuell.
Die Häuser im Spreewalddorf haben Reetdächer und sind oft nur über Wasser erreichbar, was den Einsatz der Feuerwehr im Brandfall erheblich erschweren würde.
Während Brandenburger Gemeinden an die Vernunft der Feiernden appellieren, setzt Berlin auch in diesem Jahr auf Böllerverbote an vier Orten im Stadtgebiet. Privates Feuerwerk bleibt nach Angaben der Polizei rund um den Alexanderplatz in Mitte untersagt. Gleiches gilt für Teile der Sonnenallee und angrenzende Nebenstraßen in Neukölln sowie die Pallasstraße im Schöneberger Steinmetzkiez. Auch am Brandenburger Tor bleibt Pyrotechnik laut Polizei tabu. Das zu kontrollieren, sei jedoch Aufgabe der privaten Security-Firmen, heißt es.
Die Verbote gelten vom 31. Dezember um 18 Uhr bis zum 1. Januar um 6 Uhr. Erlaubt sind laut Polizei nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1. Dazu zählen beispielsweise ganzjährig erlaubte Wunderkerzen, Tischfeuerwerke und Knallerbsen.
Sendung: Brandenburg aktuell, 22.12.2024, 19:30 Uhr
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