Leider gibt es ein Problem beim Abspielen des Videos.
Verwaltungsgericht Berlin
Drei denkmalgeschützte Gebäude auf dem ehemaligen Rangierbahnhof in Berlin-Heinersdorf (Pankow) dürfen nicht abgerissen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, wie es am Montag mitteilte.
Geklagt hatte der Eigentümer des Geländes, der Möbelunternehmer Kurt Krieger, der das Areal seit 2011 besitzt. Der Investor will auf dem Areal das Quartier "Pankower Tor" mit 2.000 Wohnungen bauen.
Auf dem Areal befinden sich drei Gebäude des ehemaligen Betriebswerks Pankow, nämlich ein Rundlokschuppen von 1893, ein Ringlokschuppen aus der Zeit nach der Jahrhundertwende und ein Verwaltungsgebäude aus den 1960er Jahren. Die drei Gebäude stehen unter Denkmalschutz, werden aber seit Jahrzehnten nicht mehr genutzt.
Im Oktober 2017 hatte der Kläger beim Land Berlin beantragt, die drei Häuser abzureißen. Das Land Berlin lehnte den Antrag ab, woraufhin der Eigentümer klagte. Das Verwaltungsgericht wies diese Klage nun ab - mit der Begründung, die drei Gebäude seien ein Zeugnis der Eisenbahngeschichte in Deutschland und hätten deshalb geschichtliche Bedeutung.
Gegen die Entscheidung kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Sendung: rbb24 Inforadio, 23.12.2024, 13:40 Uhr
Artikel im mobilen Angebot lesen