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Urteil gegen Testzentrum-Betreiber
Für falsche Abrechung in gleich mehreren seiner Corona-Testzentren ist ein 39-Jähriger
zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den Angeklagten am Montag des Betrugs in einem besonders schweren Fall schuldig. Zudem wurde die Einziehung von Tat-Erträgen in Höhe von fast vier Millionen Euro angeordnet.
Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Corona-Bürgertests abgerechnet hatte, die es in dieser Höhe nicht gegeben habe. Der angeklagte Kaufmann hatte laut Anklage in der Zeit von April 2021 bis März 2022 mit drei gesondert verfolgten Mittätern agiert. Vier Testzentren hätten sie über eine Scheinfirma betrieben. Ein Strohmann sei unter einer italienischen Falschpersonalie als Geschäftsführer aufgetreten. Diese Firma allerdings sei der Angeklagte selbst gewesen, hieß es in dem Urteil. Der Mann habe über das Geld verfügt.
In den vier Testzentren des Angeklagten an vier Standorten in Berlin seien tatsächlich Test durchgeführt worden - vermutlich seien es etwa 180.000 gewesen. Abgerechnet worden allerdings seien deutlich mehr Tests. Der Maßstab dafür habe sich daran orientiert, was die Kassenärztliche Vereinigung noch akzeptieren würde, so das Gericht.
Laut Anklage wurden insgesamt rund 725.000 Euro abgerechnet und eine Summe von knapp acht Millionen Euro angestrebt. Mehr als 3,9 Millionen Euro seien gezahlt worden.
Die Ermittlungen in dem Fall begannen bereits im März 2022. Im August 2024 wurde der 39-Jährige festgenommen. Im Prozess gestand der Geschäftsmann, der nach seinen Angaben in der Bau- und Immobilienbranche tätig ist; er habe große Fehler gemacht. Als er sich auch durch Verluste beim Glücksspiel in einer finanziell schwierigen Situation befand, sei er auf die Idee mit Testzentren gekommen - "es hatte sich rumgesprochen, dass die Kassenärztliche
Vereinigung die Zahlen nicht richtig kontrolliert".
Die Staatsanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre Haft und die Einziehung von knapp vier Millionen Euro beantragt. Der Verteidiger plädierte auf eine Strafe von drei Jahren und neun Monaten. Sein Mandant habe abgekoppelt von Tests falsche Zahlen angegeben und sei sich bewusst, dass er die Summe zurückzahlen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Sendung: rbb24 Inforadio, 16.12.2024, 16 Uhr
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