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Video: rbb24 Inforadio | 14.01.2025 | Sylvia Wassermann | Quelle: dpa/Taylan Gökalp

Berliner Landgericht

Klage gegen Wahl in jüdischer Gemeinde abgewiesen

Die Klage von Mitgliedern der Jüdischen Gemeinde in Berlin gegen die Wahl der Repräsentantenversammlung 2023 ist aus Sicht des Landgerichts zwar zulässig, aber unbegründet. Das sagte der Vorsitzende Richter Gerhard Pfannkuche während der mündlichen Verhandlung am Dienstag.

Geklagt haben die frühere Gemeindevorsitzende Lala Süsskind und ihr Mann Artur. Sie fechten das Ergebnis der Wahl des Gemeindeparlaments vom September 2023 an und zielen auf eine Neuwahl. Seinerzeit hatte die Führung der Gemeinde um den Vorsitzenden Gideon Joffe die Wahlordnung geändert und unter anderem eine Altersgrenze von 70 Jahren für Kandidaturen eingeführt. Süsskind lag über der Altersgrenze und kritisiert das unter anderem als Altersdiskriminierung.

Umstrittene Wahl

Zentralrat der Juden erkennt Joffe-Wahl in Berliner Gemeinde nicht an

Der Sieger der Wahl zum Gemeindeparlament in der Jüdischen Gemeinde zu Berlin könnte erneut Gideon Joffe heißen. Doch die Wahl ist umstritten. So will der Zentralrat der Juden diese nicht anerkennen.

"Religionsgemeinschaften nicht an Grundrecht gebunden"

Sie klagte erfolgreich vor dem Gericht beim Zentralrat der Juden, das den Stopp der Wahl anordnete. Joffe hielt das Gericht beim Zentralrat aber nicht für zuständig und die Gemeindewahl trotzdem ab. Daraufhin verhängte der Zentralrat der Juden Sanktionen gegen die Berliner Gemeinde.

Das Berliner Landgericht hält es nach Worten von Richters Pfannkuche zwar grundsätzlich für zulässig, dass Süsskind ein staatliches Gericht anruft. Doch seien gesetzliche oder grundgesetzliche Diskriminierungsverbote hier nicht anwendbar. "Die Religionsgemeinschaften sind nicht an das Grundrecht gebunden", sagte der Richter. In die interne Organisation von Religionsgemeinschaften greife man nicht ein. Damit entziehe sich die Sache "unserer Prüfungskompetenz".

"Empört mich total"

Süsskind sagte in der Verhandlung, die geänderte Wahlordnung sei diskriminierend und undemokratisch. "Dass so etwas von hier gebilligt werden könnte, empört mich total." Nach der Sitzung sagte die frühere Gemeindevorsitzende, wenn es nur eine minimale Chance auf Erfolg gebe, werde man in die nächste Instanz gehen.

Anwalt Marcus Hotze sagte als Rechtsvertreter der Gemeinde am Rande des Verfahrens, ihn überrasche die Rechtsauffassung des Gerichts nicht. Es handele sich um "den Kernbereich des Selbstbestimmungsrechts einer Gemeinde". Hotze betonte auch, aus Sicht der Gemeinde sei die Wahlordnung demokratisch und sinnvoll.

Die Jüdische Gemeinde zu Berlin hatte 2022 gut 8.200 Mitglieder und ist damit eine der größten in Deutschland.

Sendung: rbb24 Abendschau 14.01.2025, 19:30 Uhr

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