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Audio: Antenne Brandenburg | 08.01.2025 | Bürgermeister Hans Günter Oberlack | Quelle: picture alliance/Sulupress/T.Sukrow

Oberhavel

Hin und Her um Tempo-30-Zone in Glienicke/Nordbahn

Auf der Hattwichstraße in Glienicke/Nordbahn gilt seit 2022 Tempo 30. Nun muss die Geschwindigkeitsreduzierung wieder zurückgenommen werden - ein Anwohner hatte geklagt. Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.

Das Verwaltungsgericht Potsdam und nunmehr auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg haben entschieden, dass in der Hattwichstraße in der Gemeinde Glienicke/Nordbahn (Oberhavel) künftig wieder Tempo 50 gilt. Das teilte der Landkreis Oberhavel am Dienstag auf seiner Webseite mit.

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Beschluss der Glienicker Gemeindevertretung fehlt

Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel hatte 2022 auf Antrag der Gemeinde Tempo 30 für die Straße angeordnet. Sie führt im nördlichen Teil des Ortszentrums durch ein Wohngebiet. Zuvor durfte in der Straße - benannt nach Mediziner Emil Hattwich - 50 Kilometer pro Stunde gefahren werden.

Ein Anwohner klagte dagegen und beantragte, dass die Geschwindigkeitsreduzierung bis zur gerichtlichen Klärung zurückgenommen wird. Diesem Antrag gaben die Gerichte nun "aus formellen Gründen" statt. Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass ein Antrag der Gemeinde für eine verkehrsberuhigte Tempo-30-Zone allein nicht ausreichend sei. Es müsse ein Beschluss der Glienicker Gemeindevertretung vorliegen. Es liegt aber lediglich eine einstimmige Empfehlung des Ausschusses für technische Infrastruktur und Gewerbe vor, hieß es. Die allein genügt laut Oberverwaltungsgericht nicht.

Tempo-30-Schilder müssen wieder entfernt werden

Daher muss jetzt die Fahrbahnbeschriftung unkenntlich gemacht werden. Darüber hinaus müssen die Tempo-30-Schilder wieder entfernt werden. "Für mich ist das Ärgerliche, dass wir jetzt Schilder demontieren müssen, die wir möglicherweise in geraumer Zeit wieder aufbauen müssen, wenn in der Hauptsache anders entschieden wird", sagte Bürgermeister Hans Günter Oberlack (FDP) dem rbb auf Nachfrage.

Denn: Es ging in dem Verfahren nur um die formelle Einrichtung der Tempo-30-Zone. Über das Tempolimit selbst wird in einem weiteren Gerichtsverfahren entschieden. Das Ergebnis steht noch aus. Bis zur Entscheidung gilt in der Hattwichstraße wieder Tempo 50.

Sendung: Antenne Brandenburg, 08.01.2024, 12:30 Uhr

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