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Abholtermine für Weihnachtsbäume
Ab dieser Woche werden in Berlin und Brandenburg wieder die Weihnachtsbäume eingesammelt. Dabei gibt es aber einiges zu beachten. Ein Überblick, wann und wo die Abfallentsorger unterwegs sind.
Jedes Jahr die gleiche Frage: Wann wird der Weihnachtsbaum abgeschmückt und abgebaut? Gleich am 27. Dezember – da ist doch Weihnachten eh vorbei? Oder am 6. Januar, wenn die Christen den Dreikönigstag feiern? Oder man wartet einfach die Abholtermine der Berliner Stadtreinigung (BSR) und der kommunalen Abfallentsorger in Brandenburg ab. In einigen Kommunen geht es bereits am 6. Januar los; in Berlin ab 8. Januar.
Doch bevor der Baum das heimische Wohnzimmer verlässt, sollte einiges beachtet werden. Der Weihnachtsbaum sollte komplett abgeschmückt sein, auch Lametta oder Kunstschnee sollten entfernt werden. Nur so ist er für die Kompostierung geeignet. Zudem sollte der Baum nicht in einer Abfalltüte verpackt werden, weil dies die Weiterverwertung erschweren kann. Auch sollte der Baum als Ganzes entsorgt werden, wobei er nicht länger als zwei Meter sein darf (wobei die Länge je nach Entsorger allerdings variieren kann; am besten beim kommunalen Entsorger schlau machen). Längere Tannen sollten auf die maximale Stücklänge gekürzt werden.
In Brandenburg regeln die Landkreise und Kommunen unterschiedlich, ob, wann und zu welchen Bedingungen die ausgedienten Weihnachtsbäume abgeholt werden.
In Potsdam reicht das Zeitfenster vom 6. bis 31. Januar [www.swp-potsdam.de]; in Brandenburg/Havel werden die Bäume vom 13. bis 24. Januar 2025 eingesammelt [www.stadt-brandenburg.de].
In Cottbus beginnt auch zwischen 6. und 23. Januar die Abholung von Weihnachtsbäumen [cottbus.de]. Die Weihnachtsbaumentsorgung in Frankfurt (Oder) [www.frankfurt-oder.de] erfolgt gestaffelt und terminlich nach den jeweiligen Stadtteilen zwischen dem 9. und 24. Januar.
Wer die Termine verpasst hat, kann die abgeschmückten Bäume auch an den Wertstoffhöfen vorbeibringen. Und wer die Entsorgung sportlich nehmen will, kann sich am 11. Januar im traditionellen "Tannen-Weitwurf" bei der Ströbitzer Feuerwehr ausprobieren, bei dem die Nadelbäume – ohne Schmuck – mehrere Meter weit geworfen werden sollen. Der Sieger erzielte im vergangenen Jahr stolze 5,90 Meter.
Bewohnerinnen und Bewohner sollen ihre abgeschmückten Weihnachtsbäume auf den ausgewiesenen Stellplätzen in der jeweiligen Gemeinde ablegen. Die Termine sollen hier veröffentlicht werden: www.kreiswerke-barnim.de.
Im Landkreis sind der Südbrandenburgische Abfallzweckverband (SBAZV) [www.sbazv.de] und der Kommunale Abfallentsorgungsverband "Niederlausitz" (KAEV) [www.kaev.de] für die Entsorgung der Tannenbäume.
Zwischen dem 13. und 24. Januar ist der Abfallentsorgungsverband Schwarze Elster (AEV) im Landkreis unterwegs und sammelt ungeschmückte Weihnachtsbäume ein. Die Abfuhrtermine gibt es hier: [www.schwarze-elster.de]
Die Havelländische Abfallwirtschaftsgesellschaft (HAW) entsorgt zwischen dem 13. und 23. Januar ungeschmückte Weihnachtsbäume ein. Die Abfuhrtermine gibt es hier: [www.haw-mbh.de]
Weihnachtsbäume werden haushaltnah an einem festgesetzten Termin im Januar/Anfang Februar abgeholt. Die genauen Termin gibt es hier: [www.maerkisch-oderland.de]
Hier liegen die Abholtermine [www.awu-oberhavel.de] zwischen dem 6. und 23. Januar.
Ab 6. Januar 2025 beginnt die Weihnachtsbaumentsorgung im Landkreis durch das Kommunale Wirtschaftsunternehmen Entsorgung (KWU). Alle Termine und Orte gibt es hier [www.kwu-entsorgung.de]
Wann und wo der Weihnachtsbaum abgegeben werden kann, können Interessierte über eine Suchmaske (wichtig bei Abfallart "Weihnachtsbaumsammlung" anklicken) erfahren [www.ostprignitz-ruppin.de]
In dem Landkreis werden in den Monaten Januar und Februar wieder allerorts die Weihnachtsbäume eingesammelt. Die Abholtermine sind zu finden unter [www.apm-niemegk.de].
In Wittenberge [www.wittenberge.de] können die abgeschmückten Tannen und Fichten zur Umladestation des Kreises in die Wahrenberger Chaussee transportiert werden, teilte der Betriebshof der Stadt mit. Ist das nicht möglich, können die Bäume auch an den bekannten Containerstellplätzen abgelegt werden. Zudem würden die Wohnungsgesellschaften eigene Ablagestandorte haben, die von den Bewohnern genutzt werden können.
Auch in Perleberg [www.stadt-perleberg.de] bittet der Betriebshof darum, die ausgedienten Weihnachtsbäume zu den Containerstellplätzen zu bringen. Dafür wurden orangene Container aufgestellt.
In Pritzwalk sind die Glas-Containerstellplätze der Stadt als Sammelstelle vorgesehen. Allerdings werden die Bäume nur in der Kernstadt eingesammelt, die Pritzwalker Ortsteile werden von den Mitarbeitern der Stadt nicht angefahren.
Weitere Abhol-Termine für den Landkreis: [www.ostprignitz-ruppin.de].
Für die Abholung der Weihnachtsbäume ist der Südbrandenburgische Abfallzweckverband (SBAZV) zuständig. Termine nach Wohnort können hier abgerufen werden: [www.sbazv.de]. Abfallart "Weihnachtsbäume" anklicken!
In dem Landkreis ist für die Abholung der abgeschmückten Bäume die Uckermärkische Dienstleistungsgesellschaft mbH (UDG) zuständig. Einen Überblick über Termine und Ort gibt es hier: [www.udg-uckermark.de]
Zwischen dem 8. und 21. Januar bietet die BSR wieder pro Stadtteil zwei Abholtermine an, teilte das Unternehmen mit. Die Bäume sollten am Vorabend gut sichtbar an den Straßenrand gelegt werden - spätestens aber bis sechs Uhr früh am Abholtag.
Ausgediente Weihnachtsbäume gehörten nicht in die Biotonne, weil Stämme und Äste für die Vergärung in den BSR-Biogasanlagen ungeeignet seien, hieß es weiter. Wer seinen alten Baum schon vor den Abholterminen loswerden möchte, könne ihn auf einem BSR-Recyclinghof abgeben
Die BSR sammelt laut eigenen Angaben alljährlich rund 2.100 Tonnen Weihnachtsbäume pro Jahr in der Hauptstadt ein. Die abgeholten Bäume würden geschreddert und in Biomasse-Kraftwerken zur Energiegewinnung genutzt. Die eingesammelten Bäume gehen - anders als oftmals angenommen - nicht zur Verfütterung an Elefanten an den Zoo. Hierfür eigneten sich nur ungenutzte und unbehandelte Bäume.
Falls Ihnen die jeweiligen Abholtermine in den Berliner Bezirken in der App nicht angezeigt werden, klicken Sie bitte hier.
Wer den Weihnachtsbaum illegal entsorgt oder vor dem Entsorgen nicht vollständig abschmückt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro rechnen. Wenn der Baum einfach im Wald oder Park abgelegt wird, kann das Bußgeld sogar höher ausfallen. In der freien Natur verdorren die Nadelbäume zwar, allerdings nur sehr langsam. Zudem sind die chemischen Mittel, mit denen viele Bäume behandelt werrden, schlecht für die Umwelt.
Wer über einen Kompost verfügt, kann den Weihnachtsbaum auch selbst entsorgen. Damit die Tanne schnell verrottet, sollte sie geschreddert werden, lautet ein Tipp der BSR. In geschredderter Form könne sie im Anschluss auf dem Kompost zu Humus und Erde verrotten.
Sendung: Antenne Brandenburg, 06.01.2025, 06:30 Uhr
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