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Bundesgerichtshof
Fast drei Jahre nach dem tödlichen Messerangriff auf einem Volksfest in Berlin-Neukölln ist das Urteil gegen den Täter rechtskräftig. Das Landgericht Berlin hatte vor knapp elf Monaten einen zur Tatzeit 20 Jahre alten Angeklagten wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, teilte der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig mit. (Az. 5 StR 582/24)
Nach Einschätzung des Landgerichts in seinem Urteil war es im April 2022 aus Rache für eine vorangegangene Demütigung zu dem Angriff auf den Neuköllner Maientagen gekommen. Der Angeklagte stach mit einem Mittäter dem Opfer insgesamt zehnmal in den Oberkörper. Das 25-jährige Opfer starb auf dem Weg ins Krankenhaus.
Zuvor war es laut Ermittlungen und Zeugenaussagen zwischen den beiden jungen Männern zu einem Streit wegen eines verweigerten Handschlags gekommen. Als beide an einem Kiosk aufeinandertrafen, soll das spätere Opfer seinerseits den Angeklagten mit einem Messer am Rücken verletzt haben. Dafür wollte sich der Angeklagte mit seiner Messerattacke rächen, wie es hieß. Der Angeklagte flüchtete nach der Tat. Er wurde gut sechs Monate später festgenommen, als er wieder nach Deutschland einreiste.
Das Landgericht bewertete die Tat als heimtückisch. Das Motiv, Rache für eine vorangegangene Demütigung zu nehmen, sei zudem als niedriger Beweggrund anzusehen, hieß es in dem Urteil.
Neben dem Hauptangeklagten stand ein weiterer junger Mann als Mitangeklagter wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. In seinem Fall konnte ein Tötungsvorsatz nicht nachgewiesen werden. Er wurde wegen der Beteiligung an einer Schlägerei zu zwei Wochen Dauerarrest verurteilt.
Bei beiden Angeklagten stellte das Gericht eine erhebliche Reifeverzögerung fest und verurteilte sie deshalb als Heranwachsende nach Jugendstrafrecht. Der Hauptangeklagte hatte sich nach dem Urteil des Landgerichts an den BGH gewandt, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dort hatte er nun keinen Erfolg.
Sendung: rbb24, 15.01.2025, 13:00 Uhr
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