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Audio: rbb24 Inforadio | 28.02.2025 | Ingo Janssen | Quelle: IMAGO/Michael Gstettenbauer

Normenkontrollantrag von Eltern

Maskenpflicht und Zutrittsverbot an Grundschulen waren laut OVG rechtsgemäß

Die Maskenpflicht in Brandenburger Grundschulen während der Corona-Pandemie im Frühjahr 2021 waren rechtmäßig - ebenso das Zutrittsverbot für Ungetestete. Das teilte am Freitag das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG 5 A 39/22) mit.

Hintergrund hierfür war ein entsprechender Normenkontrollantrag von Eltern eines minderjährigen Sohns, die eine entsprechende Regelung der 7. Brandenburger SARS-CoV 2-Eindämmungsverordnung angegriffen hatten.

Frei von Afrikanischer Schweinepest

ASP-Sperrzone im Landkreis Oberhavel aufgehoben

Im November wurde das ASP-Virus in Oberhavel entdeckt, seitdem nicht noch einmal. Der Kreis hat seine Sperrzone und die Maßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest mit Erlaubnis der EU aufgehoben.

Maskenpflicht und Zutrittsverbot für Ungetestete hätten laut Oberverwaltungsgericht dem Schutz des Lebens und der Gesundheit einer Vielzahl von Menschen gedient, hieß es zur Begründung. Angeführt werden außerdem die "zahlreichen Ausnahmen und Abmilderungen".

So hätten Grundschulkinder etwa während der Pausen im Freien oder im Sportunterricht keine Maske tragen müssen. Für Kinder, die sich keinen Corona-Tests unterziehen wollten, habe es außerdem die Möglichkeit von Distanzunterricht gegeben. Dem verfassungsrechtlichen Bildungsanspruch sei damit genügt worden.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde nicht zugelassen. Dagegen ist jedoch eine Beschwerde möglich.

Sendung: rbb24 Inforadio, 28.02.2025, 14:20 Uhr

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