Die Strafverfolgung soll in Brandenburg künftig digital ablaufen. Ziel ist es, dass alle Gerichte, Staatsanwaltschaften und Polizeidirektionen mit elektronischen Akten arbeiten. Erste Erfahrungen werden nun in Neuruppin gesammelt.
In Neuruppin (Ostprignitz-Ruppin) ist ein Pilotprojekt zur Digitalisierung der Strafverfolgung gestartet. Das teilte das Brandenburger Ministerium der Justiz und für Digitalisierung (MdJD) mit. Ziel ist es demnach, dass Ende des Jahres alle Gerichte, Staatsanwaltschaften und Polizeidirektionen in Brandenburg mit der elektronischen Akte (e-Akte) in Strafsachen arbeiten.
Die e-Akte ermöglicht bei Ermittlungs- und Strafverfahren eine effiziente Zusammenarbeit unter den Strafverfolgungsbehörden, sagte Justizminister Benjamin Grimm (SPD) dem rbb auf Nachfrage: "Brandenburg beweist mit diesem Schritt seine Innovationskraft und seine Entschlossenheit, die Digitalisierung aktiv im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu gestalten."
Die Brandenburger Justiz hat die sogenannte E-Akte eingeführt. Das Ziel: kürzere Verfahrenslaufzeiten und effizienteres Arbeiten. Bald soll landesweit auch die Vollstreckung von Geldstrafen digital erfolgen.
Elektronische Akten statt Papier
Das Projekt startete in einem ausgewählten Deliktsbereich zwischen der Polizeidirektion Nord, der Staatsanwaltschaft Neuruppin und Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk Neuruppin. Im Rahmen dessen werden den Angaben zufolge erstmals elektronische Strafakten behördenübergreifend vollständig digital ausgetauscht. Im Fokus stehe die Praxistauglichkeit der technischen Abläufe, die reibungslose Kommunikation zwischen den beteiligten Stellen sowie die Gewährleistung höchster Sicherheitsstandards.
Die Digitalisierung der Strafverfahren stelle aufgrund der Vielzahl beteiligter Institutionen und der auszutauschenden Datenmengen für alle Bundesländer eine besondere Herausforderung dar, teilte das MdJD weiter mit. Mit der testweisen Umstellung von papierbasierten zu elektronischen Akten beginne nun ein komplexes und anspruchsvolles Unterfangen, um die Effizienz der Strafverfolgung in Brandenburg nachhaltig zu verbessern. Nach Abschluss der mehrwöchigen Testphase in Neuruppin und einer umfassenden Auswertung soll die Einführung der elektronischen Strafakte sukzessive auf alle Polizeidienststellen, Staatsanwaltschaften und Strafgerichte des Landes ausgedehnt werden. Ihre Einführung in Strafsachen ist Teil einer umfassenden Digitalisierungsstrategie der brandenburgischen Justiz.
Bei der Einführung der elektronischen Akte in der Berliner Verwaltung gibt es offenbar neue Probleme: In der Verkehrsverwaltung sollen Hunderte Daten nicht mehr auffindbar sein. Die zuständige Staatssekretärin sieht den Hersteller in der Verantwortung.
Innenministerin sieht Paradigmenwechsel
"Die Einführung der e-Akte bedeutet einen Paradigmenwechsel für die Strafverfolgungsbehörden. Sie ermöglicht eine noch engere Verzahnung zwischen Polizei und Justiz und leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Rechtssicherheit und Verfahrensbeschleunigung", ergänzte Innenministerin Katrin Lange (SPD). Die elektronische Akte schütze darüber hinaus sensible Daten.