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Video: rbb24 | 21.03.2025 | Nachrichten | Quelle: dpa/Patrick Pleul

Trockenheit

Hohe Waldbrandgefahr in fast allen Brandenburger Landkreisen

Nach mehreren trockenen Wochen ist die Waldbrandgefahr in Brandenburg deutlich angestiegen: In fast allen Landkreisen gilt am Freitag eine hohe Waldbrandgefahr (Stufe vier), wie der Waldbrandschutzbeauftragte des Landes, Raimund Engel, dem rbb am Freitag sagte. Nur in den Kreisen Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz gilt die mittlere Gefahrenstufe drei.

Vor einer Woche sah die Lage deutlich entspannter aus: Im Nordwesten des Landes galt laut Daten des Brandenburger Umweltministeriums die mittlere Gefahrenstufe drei, im Südosten eine sehr geringe Gefahr (Stufe eins).

Der Sonnenaufgang färbt die Landschaft am Grenzfluss Oder in ein warmes Licht, während der abnehmende Mond noch am Himmel strahlt. Unter Hochdruckeinfluss übernimmt in Berlin und Brandenburg immer mehr der Frühling die Regie. (Quelle: dpa/Pleul)

Winterbilanz für Berlin und Brandenburg

"Zu mild, zu warm, zu trocken"

Der Winter in Berlin und Brandenburg war bisher ungewöhnlich trocken und mild. Der Frühling brachte zudem nur wenig Nass. Das bedeutet: Bangen um Ernteausfälle, Sorge vor Waldbränden und möglicher Dürre im Sommer.

Kaum Regen in großen Teilen Brandenburgs

Im März ist in weiten Teilen des Brandenburger Nordens wegen eines "massiven Hochdruck-Einflusses" kein einziger Liter Regen gefallen, wie die Meteorologin Helga Scheef vom Deutschen Wetterdienst in Potsdam dem rbb sagte. Normal wären etwa 30 bis 40 Liter im ganzen Monat – "drei bis vier große Eimer Wasser". Die Trockenheit sei ein "großes Problem für die Umwelt und die Landwirtschaft".

Im vergangenen Jahr registrierte der Landesbetrieb Forst Brandenburg laut eigenen Angaben insgesamt 195 Waldbrände mit einer Gesamtfläche von 229 Hektar. Das waren deutlich weniger als im Jahr zuvor: 2023 wurden 251 Waldbrände gezählt, dabei wurden rund 765 Hektar Waldfläche zerstört.

Trockenes Laub und Gras erhöhen Waldbrandgefahr

"Wir hatten schon die ersten Brände in diesem Jahr – Gott sei Dank sehr kleine Brände", sagte Carsten Leßner, Leiter der Obersten Forstbehörde im Land Brandenburg, dem rbb. "Das Laub und das Gras sind trocken, und dadurch ist die Gefahr extrem hoch."

Brände entstünden oft durch Unvorsichtigkeit, so Leßner: "Für uns ist die Kippe, die aus dem Auto fliegt, ein großes Problem – und nicht der Jogger im Wald." Eine Zigarettenkippe könne mithilfe von trockenem Gras und Laub zum Brandsatz werden. "Und dann breitet sich ein Feuer relativ schnell aus."

Die Waldbrandprävention spiele eine wichtige Rolle. In Brandenburg entstünden neue Zufahrtswege und Wasserentnahmestellen für die Feuerwehr, sagte Leßner. Auch der Waldumbau diene der Vorsorge: "Wir haben noch einen Großteil an Kiefernmonokulturen und versuchen seit vielen Jahren, die Waldbesitzer dazu zu motivieren, ihre Wälder umzubauen."

Symbolbild: Flammen schlagen in einem Waldstück nahe Jüterbog in die Höhe am 05.06.2023. (Quelle: picture alliance/dpa/Fabian Sommer)

Waldbrandforschung

Brandenburger Forscher: Laubbäume statt Kiefern nach Waldbränden gefragt

Experten haben sich fünf Jahre lang mit Waldbränden in Brandenburg beschäftigt. Sie empfehlen unter anderem, abgebrannte Böden lieber nicht anzufassen. Die Natur erhole sich nach Waldbränden auch von allein. Doch nicht überall läuft es gleich gut.

Brandstiftern drohen harte Strafen

In Brandenburg und Berlin gilt ganzjährig ein absolutes Rauchverbot in den Wäldern. Lager- und Grillfeuer sind nur an gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt, ansonsten darf im und am Wald kein Feuer entfacht werden. In Brandenburg können die Forstbehörden bei hoher Waldbrandgefahr den Wald sperren. Das wird durch Schilder gekennzeichnet.

Fahrlässige und vorsätzliche Brandstiftung sind Straftaten, schwere Fälle können mit Gefängnis bestraft werden. Bereits das "Herbeiführen einer Brandgefahr" etwa in Wäldern, Heidegebieten und Mooren durch offenes Feuer oder das Wegwerfen glimmender Gegenstände ist dem Strafgesetzbuch zufolge eine Straftat, die mit Geld- oder sogar Haftstrafen geahndet werden kann.

Sendung: Antenne Brandenburg, 21.03.2025, 10:30 Uhr

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