Masken- und Testpflicht im Gesundheitswesen entfällt vorzeitig
Bereits am 1. März und nicht wie zunächst geplant erst am 7. April sollen weitere bundesweite Corona-Schutzvorgaben auslaufen. Darauf haben sich die Gesundheitsministerinnen und -minister am Dienstag geeinigt.
So sollen schon ab März Masken- und Testpflichten für Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen entfallen, hieß es aus dem Bundesgesundheitsministerium. Für Besuche in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen soll demnach aber auch noch weiterhin Maskenpflicht gelten.
Eine der letzten Corona-Maßnahmen ist zu Donnerstag ausgelaufen: Im öffentlichen Nahverkehr in Berlin und Brandenburg muss keine Maske mehr getragen werden. Gleichzeitig entfällt auch die Maskenpflicht im Fernverkehr mit der Bahn.
Lauterbach: "Pandemie noch nicht vorbei"
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte, unter dem Strich sei die Infektionslage seit Wochen stabil. Die Krankenhäuser könnten Corona-Kranke gut versorgen. Nur beim Besuch medizinischer Einrichtungen gelte es nach wie vor, vorsichtig zu sein.
Wer Patienten oder Heimbewohner besuche und Arzttermine wahrnehme, müsse weiterhin Maske tragen. "Das sollte uns der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein." Lauterbach betonte: "Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Aber die Pandemie hat ihren Schrecken verloren. Das Virus ist im Alltag beherrschbar. Und daraus ziehen wir Konsequenzen."
Zur Vorbereitung auf eine möglicherweise kritischere Pandemielage in diesem Winter waren mehrere bundesweite Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz festgeschrieben worden. Zuletzt war Anfang Februar bereits die Maskenpflicht in Fernzügen und Fernbussen vorzeitig ausgesetzt worden.