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Quelle: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Neue Regelungen in Berlin und Brandenburg

Was sich mit dem Corona-Basisschutz in Schulen und Kitas ändert

In Berlin und Brandenburg sind inzwischen die meisten Corona-Maßnahmen zurückgefahren worden. Für Schulen und Kitas bleiben derweil manche Regeln bestehen. Worauf Betroffene achten müssen, fasst Frank Preiss zusammen.

Sowohl in Berlin als auch in Brandenburg ist Anfang April auch in Schulen und Kitas die Maskenpflicht entfallen. An Test-Regeln wird dagegen festgehalten - in Berliner Schulen wird diese sogar verschärft. Die Maßnahmen im Überblick:

BRANDENBURG

In Brandenburger Kitas müssen sich ungeimpfte Kinder wie bisher mindestens an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche testen lassen (Selbsttests zu Hause). Ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr sowie genesene und vollständig geimpfte Kinder.

Für Eltern gilt beim Betreten des Kita-Geländes und der Kita-Räumlichkeiten keine Maskenpflicht mehr, auch die Kita-Angestellten müssen bei Kontakt untereinander keine Maske mehr tragen. Gleichwohl wird dies empfohlen. Private Kita-Träger können hier aber auch ihr Hausrecht nutzen und individuell über eine Maskenpflicht entscheiden.

Angebote von Drittanbietern wie Kindersport oder Kindertheater sind wieder möglich. Auch Kita-Ausflüge können wieder unternommen werden.

Ungeimpftes pädagogisches Personal muss sich weiterhin täglich auf Corona testen lassen (Antigen-Tests zur Eigenanwendung ohne fachliche Aufsicht).

Unverändert bleiben auch die bisher angewandten Isolations- und Quarantäneregelungen.

Drei Tests pro Woche in Brandenburger Schulen

In Brandenburger Schulen gilt seit dem 3. April keine Maskenpflicht mehr. Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge müssen also im Unterricht keine Masken mehr tragen.

Weiterhin gelten wird die Testpflicht an mindestens drei von der jeweiligen Schule bestimmten Tagen pro Woche (Selbsttests zu Hause). Diese Testpflicht gilt nicht für vollständig Geimpfte und nachweislich Genesene. Ab 2. Mai entfällt die Testpflicht für Schüler, Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal sowie Besucher ersatzlos, wie das Bildungsministerium mitteilt [/mbjs.brandenburg.de].

Ungeimpfte Lehrkräfte sowie das sonstige Schulpersonal, das Kontakte zu Schülern oder zu Lehrkräften hat, müssen sich täglich auf Corona testen lassen (Antigen-Tests zur Eigenanwendung ohne fachliche Aufsicht).

Unverändert bestehen bleiben die Isolations- und Quarantäneregelungen.

BERLIN

Die Kitas in Berlin sind am 1. April in den Regelbetrieb zurückgekehrt. Gleichwohl müssen die Kita-Kinder weiterhin dreimal wöchentlich getestet werden (durch Eltern zuhause), wie ein Sprecher der Bildungsverwaltung am Mittwoch dem rbb mitteilte.

Ungeimpfte und nicht genesene Kita-Beschäftigte müssen wie bisher täglich einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen. Erzieherinnen und Erziehern, die geimpft oder genesen sind, wird zweimal pro Woche ein Schnelltest angeboten.

Für Eltern gilt
: Bei Begleitung der Eingewöhnung und bei Elternabenden müssen Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen.

Eltern wird beim Betreten des Kita-Geländes und der Kita-Räumlichkeiten das Masketragen weiterhin empfohlen, ebenso Kita-Beschäftigten untereinander. Eine Maskenpflicht gibt es in Berliner Kitas nicht mehr. Private Träger können aber individuell an einer Maskenpflicht auf ihrem Gelände für Eltern und Kita-Personal festhalten.

Die Regelungen für die Absonderungen von mit Corona infizierten Personen gelten unverändert. Das "Test-to-Stay"-Verfahren wird weiterhin durchgeführt.

In der Woche nach den Osterferien tägliche Testpflcht

Die dreimal wöchentliche Testpflicht wird auch an Berliner Schulen bis auf Weiteres bestehen bleiben und sogar ausgeweitet: Seit dem 1. April gilt die Testpflicht auch für geimpfte und genesene Personen. Dazu hat sich die Senatsbildungsverwaltung aus Infektionsschutzgründen entschieden. Alle Schüler sowie Lehrkräfte und übriges Personal unterliegen dieser Testpflicht. In der ersten Schulwoche nach den Osterferien (ab dem 25. April) müssen sich Schüler und Lehrkräfte täglich testen, wie Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse ankündigte.

Die Maskenpflicht ist am 1. April in allen Schulen und Jahrgangsstufen entfallen. Bildungssenatorin Busse empfiehlt aber, weiter eine Maske in der Schule zu tragen: "Klar ist aber auch, dass niemand wegen des Tragens und Nichtragens einer Maske Nachteile erfahren darf."

Stufenplan und Musterhygieneplan sind zum 31. März außer Kraft getreten. Bei "schulischen Zusammenkünften mit externen Personen" (z.B. Elternabende, Gremiensitzungen etc.) gilt die 3G-Regel.

Die Regelung, wonach Schüler außerhalb der Schule und außerhalb der Ferienzeiten als getestet gelten, wenn sie ihren gültigen Schülerausweis vorlegen, wird voraussichtlich beibehalten werden, heißt es in einer Mitteilung der Bildungsverwaltung.

Die Regelungen für die Absonderungen von mit Corona infizierten Personen gelten unverändert. Das "Test-to-Stay"-Verfahren wird weiterhin durchgeführt.

Hygieneregeln bleiben bestehen

Grundsätzlich empfehlen sowohl das Brandenburger Bildungsministerium als auch die Berliner Bildungsverwaltung:

- Räume regelmäßig ausgiebig lüften.

- in Schulen und Kitas auf korrekte Hust- und Niesetikette achten

- regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen

- das Berühren von Augen, Nase und Mund vermeiden

Sendung: rbb24 Inforadio, 04.04.2022, 08:40 Uhr

Beitrag von Frank Preiss

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