rbb24
  1. rbb|24
  2. Panorama
Quelle: dpa/Jens Koehler

Reisen ins In- und Ausland

Auf diese konkreten Corona-Regeln sollten sich Oster-Urlauber einstellen

Auch im Tourismus entfallen Anfang April die meisten Corona-Schutzmaßnahmen. Trotzdem müssen beim bevorstehenden Osterurlaub einige Dinge beachtet werden. Das gilt besonders für Auslandsreisen - und für zwei Bundesländer. Von Frank Preiss

Wenn am 11. April in Berlin und Brandenburg die Osterferien beginnen, werden viele Menschen ihrem aufgestauten Fernweh freien Lauf lassen - in Zeiten fallender Corona-Regeln dürften einige Urlauber das nachholen wollen, was ihnen zuletzt oft verwehrt geblieben ist.

Wer lieber zuhause bleiben möchte oder in Berlin und Brandenburg urlauben will, kann sich tatsächlich auf weitreichende Lockerungen der Corona-Maßnahmen einstellen: Maskenpflichten, Abstandsregelungen, 3G oder 2G sowie weitere Kontaktbeschränkungen gibt es im Hotel- und Gastgewerbebereich nicht mehr - es sei denn, das betroffene Gebiet wird bis zu den Osterferien noch zu einem "Hotspot" erklärt.

Grundsätzlich gilt jedoch bei Restaurants, Hotels und Cafés sowie in Kultureinrichtungen wie Museen, Opern- und Theaterhäusern immer das Hausrecht - es kann also sein, dass solche Etablissements auch dann auf Maske oder Test bestehen, wenn dies per staatlicher Regel nicht mehr Pflicht ist. Die Staatsoper Unter den Linden, Deutsche Oper und Komische Oper haben bereits angekündigt, an einer Maskenpflicht festhalten zu wollen. Entsprechend wollen auch Deutsches Theater und Berliner Ensemble agieren. Bei der Schaubühne, Volksbühne und in der Philharmonie sind ebenfalls solche Regelungen im Gespräch.

Weiterhin strenge Regeln in zwei Bundesländern

Auf weiterhin strenge Corona-Regeln müssen sich all jene einstellen, die in den Osterferien nach Rügen, an die mecklenburgische Seenplatte und nach Usedom fahren wollen - oder die einen Städtetrip nach Hamburg planen: Mecklenburg-Vorpommern hat das ganze Land bis Ende April zum Hotspot erklärt, der Stadtstaat Hamburg plant dies ebenfalls.

Soll heißen: Hier gelten auch weiterhin Maskenpflicht im Hotel, im Supermarkt und Einzelhandel sowie 3G- oder auch 2G-Zugangsbeschränkungen in bestimmten Bereichen. Lediglich über die Osterfeiertage wurde die 3G-Regelung für die Gastronomie in Mecklenburg-Vorpommern außer Kraft gesetzt, um Wettbewerbsnachteile mit dem Nachbarland Schleswig-Holstein auszuschließen – dort gilt nämlich schon ab Anfang April der Basisschutz und mit ihm nur noch wenige Corona-Schutzmaßnahmen.

Allerdings stehen die verlängerten Corona-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern noch unter Vorbehalt: AfD und FDP im Landtag haben Klagen gegen diese Mehrheitsentscheidung des Landtags angekündigt.

Maskenpflicht in Zügen und Flugzeugen

In Zügen der Deutschen Bahn sowie in Flugzeugen auf innerdeutschen Verbindungen gilt weiterhin eine Maskenpflicht, für die 3G-Regel gibt es aber keine gesetzliche Verpflichtung mehr. Fluggesellschaften können allerdings ihr Hausrecht nutzen und damit auch weiterhin bei innerdeutschen Flügen einen Impf- oder Genesenennachweis oder eben ein negatives Testergebnis verlangen. Flugreisende sollten sich also unbedingt vorab bei der jeweiligen Airline informieren.

In Zügen der Deutschen Bahn gilt die 3G-Regel nur noch für das Bord-Restaurant - übrigens während der Ferienzeit auch für Schüler, wie die Bahn auf ihrer Internetseite [bahn.de] mitteilt. Die sind ansonsten ebenso wie Kinder unter 6 Jahre von der 3G-Regel in der Bord-Gatsronomie ausgenommen. Im Regionalverkehr gelten derweil die jeweiligen Regelungen der Länder. Doch die sehen - bis auf Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg - auch keine 3G-Beschränkungen mehr vor, wohl aber weiterhin eine Maskenpflicht.

Für die Gebäude des BER gibt es seitens der Betreiber eine Empfehlung zum Tragen einer medizinischen Maske für Reisende wie auch Besucher und Abholende [ber.berlin-airport.de]. In Bahnhöfen der Deutschen Bahn gilt bei der Maskenpflicht die jeweilige Landesverordnung. Die Bahn empfiehlt aber allen Reisenden, auch auf Bahnsteigen und in Wartehallen eine Maske zu tragen.

Urlaubsländer wie Spanien fordern 3G-Nachweise

Wer in den Osterferien aus Deutschland ins Ausland reist, muss die Einreisebestimmungen des Ziellands beachten, betont das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite. Für viele Reiseziele ist weiterhin ein 3G-Nachweis erforderlich, einige Länder verlangen auch zwingend einen Impfnachweis.

Die meisten Flughäfen in Deutschland haben Stationen eingerichtet, an denen Passagiere sich auf Covid-19 testen lassen können. Wer sich am Flughafen testen lassen möchte, sollte aber beachten, dass es auch da zu Wartezeiten kommen kann.

Auf einer speziellen Seite des Auswärtigen Amtes [auswaertiges-amt.de] kann man sich vorab informieren, welche Einreisebestimmungen das jeweilige Zielland hat. Spanien beispielsweise stuft Deutschland derzeit (Stand 30. März) als Risikogebiet ein. Das bedeutet: Alle Reisenden ab 12 Jahre brauchen entweder ein negatives Testergebnis (Antigen-Test oder PCR-Test), das höchstens 72 Stunden (PCR) bzw. 24 Stunden (Antigen-Schnelltest) alt sein darf, oder einen Nachweis über die vollständige bzw. Booster-Impfung. Möglich ist auch ein Nachweis über eine Genesung, die aber nicht länger als 180 Tage zurückliegen darf. Spanien-Reisende müssen außerdem online ein Formular zur Gesundheitskontrolle ausfüllen.

Auch Länder wie Frankreich, Italien und die Türkei bestehen weiterhin auf die 3G-Regelung. Für Italien muss wie in Spanien die Einreise über ein Online-Formular angemeldet werden.

Auch bei Einreise nach Deutschland gilt weiterhin 3G

Wer nach Deutschland zurückkehrt oder einreist, muss sich ebenfalls weiterhin an die 3G-Regel halten. Die entsprechende "Coronavirus-Einreiseverordnung" [bundesgesundheitsministerium.de] wurde schon im März bis zum 28. April verlängert. Für alle Reiserückkehrer gilt 3G - sie müssen also entweder den Nachweis einer vollständigen Impfung (Dreifach-Impfung), einen Genesenennachweis oder einen aktuellen Corona-Test vorlegen. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren.

Die Einreiseregeln gelten für alle Länder unabhängig davon, ob man aus einem Nicht-Risikogebiet, einem Hochrisiko-Gebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet einreist. Übrigens auch bei Reisen mit der Bahn.

Eine digitale Einreiseanmeldung wird nur bei der Einreise aus einem Hochrisiko- oder Virusvarianten-Gebiet benötigt. Da aktuell neben der global dominierenden Omikron-Variante keine weiteren in bedrohlichem Ausmaß grassieren, werden laut Robert-Koch-Institut (RKI) derzeit keine Staaten unter diesen Überbegriffen geführt. Das kann sich aber jederzeit ändern und Reisende sollten sich rechtzeitig auf der entsprechenden Online-Liste des RKI [rki.de] informieren.

Sendung: Abendschau, 31. März 2022, 19:30 Uhr

Beitrag von Frank Preiss

Artikel im mobilen Angebot lesen