Erhöhung zum nächsten Jahr
Etliche Berliner Bezirke hoffen im kommenden Jahr auf höhere Einnahmen durch die sogenannte Parkraumbewirtschaftung. Allerdings rechnen sie nicht damit, dass sich die vom Senat für 2023 beschlossene Erhöhung der Parkgebühren eins zu eins auf die Einnahmen niederschlägt, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab.
Die genaue Höhe der Mehreinnahmen hänge unter anderem davon ab, ob Autofahrer im selben Maße wie bisher parken und am Automaten Tickets ziehen. Außerdem dürften die neuen Gebühren den Angaben zufolge nicht überall zum 1. Januar greifen, weil für die Umstellung der Automaten Übergangsfristen bis Ende 2023 gelten.
Steglitz-Zehlendorf geht nach Angaben des Bezirksamtes von höheren Einnahmen aus, die sich aber noch nicht beziffern ließen. Mehr Kontrollen sind in dem Bezirk im Südwesten nicht geplant. In Tempelhof-Schöneberg rechnet das Bezirksamt mit einer Erhöhung um 25 bis 30 Prozent. Geplant sind deutlich mehr Kontrollen und auch entsprechend mehr Personal für diese Aufgabe. Friedrichshain-Kreuzberg wagt keine Vorausschau, weil nicht sicher sei, ob die neuen Gebühren überall durchgesetzt würden. Ähnlich sieht es in Pankow aus.
Im Bezirk Mitte lässt sich nach Angaben des Bezirksamts noch nicht einschätzen, wie sich die Einnahmen entwickeln werden. Es sei davon auszugehen, dass manche Autofahrer in einer Parkzone mit einer Gebühr von 4 Euro pro Stunde keinen Parkschein ziehen werden, weil das zu erwartende Knöllchen bei 20 Euro liege. Eine Konsequenz sollen regelmäßigere Kontrollen sein, so dass ein Standardknöllchen von 20 auf bis zu 40 Euro hochgesetzt werden könne.
In den Bezirken Reinickendorf, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf Treptow-Köpenick und Neukölln gibt es noch keine sogenannten Parkraumbewirtschaftungszonen mit kostenpflichtigen Parkplätzen. In Neukölln ist das für 2023 geplant, in Treptow-Köpenick wird das noch geprüft.
Der rot-grün-rote Senat hat die Erhöhung der Parkgebühren im November beschlossen. Die Gebühren pro Stunde steigen in Berlin damit je nach Gebührenstufe von ein, zwei und drei Euro auf zwei, drei und vier Euro. Für das Abstellen beziehungsweise Parken von Fahrrädern,
Pedelecs, Lastenrädern, Leichtkrafträdern und Motorrädern auf Parkplätzen ist eine generelle Befreiung von der Parkgebührenpflicht vorgesehen.
Sendung: rbb24 Inforadio, 31.12.2022, 7:40 Uhr
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