Gerichtsentscheid -
Die zerstrittene Junge Union (JU) in Berlin muss weiter auf eine neue Parteispitze warten. Eine Landeskonferenz mit Neuwahlen, die für kommenden Montag geplant war, darf nicht stattfinden. Das hat das Landgericht Berlin entschieden.
Laut dem Beschluss, der dem rbb vorliegt, droht bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.
Zu dem Parteitag eingeladen hatte die Junge Union Deutschlands. Deren Schiedsgericht hatte Ende September die digitale Wahl zum Berliner JU-Landesvorstand vom Juli 2023 für ungültig erklärt. Damit kann der umstrittene Politiker Harald Burkart eigentlich nicht mehr geltend machen, er sei Landeschef der Berliner Jungen Union.
CDU-Bundesparteigericht: Entscheid des JU-Schiedsgerichts gilt
Trotzdem war Burkart gegen die Einladung zur Neuwahl vor Gericht gezogen. Den Untersagungsbeschluss des Landgerichts sieht er als Bestätigung, dass er und sein Landesvorstand "ordnungsgemäß gewählt und rechtmäßig im Amt" seien, hieß es in einer Pressemitteilung.
Die Junge Union Deutschlands wollte sich unter Verweis auf das "laufende Verfahren" zunächst nicht äußern.
Während der Streit vor staatlichen Gerichten noch läuft, ist die Angelegenheit parteiintern spätestens seit Donnerstag endgültig erledigt. Am Abend hatte sich das Bundesparteigericht der CDU mit dem Fall befasst. Nach rbb-Informationen erklärte es, die Entscheidung des JU-Schiedsgerichts gelte, dieses sei als letzte parteiinterne Instanz zuständig gewesen.
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