Bundeswahlausschuss
Knapp zwei Monate vor der Europawahl stehen die zur Wahl stehenden Parteien und Gruppierungen fest. In Deutschland sind 35 von ihnen zugelassen. Darunter sind auch die "Letzte Generation" und das neu gegründete Bündnis Sahra Wagenknecht.
Zur Europawahl am 9. Juni sind insgesamt 35 Parteien und sonstige politische Vereinigungen mit Listen für alle oder einzelne Bundesländer zugelassen. Das hat der Bundeswahlausschuss am Freitag mitgeteilt.
33 Wahlvorschläge stammen von Parteien und Vereinigungen mit einer gemeinsamen Liste für alle Bundesländer. Die Christlich Demokratische Union (CDU) hatte für jedes Bundesland außer Bayern einen Wahlvorschlag eingereicht, die Christlich Soziale Union (CSU) nur für Bayern.
Daher können sich die Wählerinnen und Wähler in Berlin und Brandenburg letztlich zwischen 34 Vorschlägen entscheiden.
Antreten darf neben der Neugründung Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) und vielen kleineren Vereinigungen auch die Demokratische Allianz für Vielfalt und Aufbruch (Dava). Sie war in den vergangenen Wochen vielfach als Ableger der Partei der türkischen Regierungspartei AKP von Präsident Recep Tayyip Erdogan kritisiert worden. Die Dava weist dies zurück.
Zugelassen wurden ebenfalls die Klimaaktivisten der "Letzten Generation". Abgelehnt wurden unter anderem Parteien und Gruppierungen wie die "Planetaren Demokrat_innen" oder "Zukunft Mega".
Anders als bei der Bundestagswahl gibt es bei der Europawahl keine Sperrklausel in Deutschland - eine Mindestschwelle, die übersprungen werden muss, um im EU-Parlament vertreten zu sein. Rechnerisch reicht weniger als ein Prozent der Stimmen, um einen Abgeordneten zu entsenden.
So bekamen 2019 neben den im Bundestag vertretenen Parteien auch sieben weitere Parteien mindestens ein Mandat: die Piraten, die Tierschutzpartei, die Partei Familie, die ÖDP, die Satirepartei "Die Partei", Volt und die Freien Wähler, die in dieser Gruppe als einzige zwei Mandate erhielten.
Alle diese Parteien wurden nun erneut zugelassen.
Folgende Parteien und Gruppierungen sind laut Bundeswahlausschuss zugelassen (alphabetische Reihenfolge)
Zehn Parteien und Vereinigungen wurde laut bundestag.de die Zulassung versagt - in erster Linie, da die erforderliche Mindestzahl von Unterstützer-Unterschriften nicht fristgerecht vorgelegt werden konnte:
Dabei handelt es sich um:
Beschwerden gegen die Entscheidungen des Bundeswahlausschusses können laut bundestag.de letztmalig am Dienstag, 2. April, beim Bundeswahlausschuss eingelegt werden.
Das sei auch der letzte Tag für die Einlegung einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Entscheidung des Bundeswahlausschusses.
Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die spätestens am Donnerstag, 18. April, getroffen werden müsse, sei die Entscheidung des Bundeswahlausschusses "gehemmt", heißt es.
Sendung: rbb24 Inforadio, 29.03.2024, 18:30 Uhr
Artikel im mobilen Angebot lesen