Wahlkampf und Werbung
Der Wahlkampf für die Europawahl am 9. Juni in Deutschland wird langsam sichtbar: Am Sonntag haben die Parteien in Berlin damit begonnen, Wahlplakate aufzuhängen, zumeist an Straßenlaternen.
Rechtsgrundlage ist das Berliner Straßengesetz. Dort ist festgelegt, dass Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerberinnen und -bewerber frühestens sieben Wochen vor einer regulären Wahl Plakate anbringen oder aufstellen dürfen.
Schon am Vormittag waren in manchen Straßen wie der Frankfurter Allee viele Masten belegt, weil Helfer aus den Parteien teils noch in der Nacht loslegten. Andernorts gab es noch freie Plätze für die Wahlwerbung mit Slogans oder Gesichtern von Kandidaten.
Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur vor einigen Tagen hatte ergeben, dass allein die sechs größeren Parteien zusammen rund 100.000 Wahlplakate in der ganzen Stadt anbringen oder aufstellen wollen. Der weitaus größte Teil sind solche in kleineren Formaten, hinzu kommen Hunderte Großplakate zum Aufstellen im Quer- oder Hochformat, sogenannte Wesselmänner.
CDU, SPD und Linke planen nach Angaben ihrer Landesgeschäftsstellen mit jeweils etwa 20.000 Wahlplakaten. Die Grünen mit 17.000 und die AfD mit 15.000 Plakaten verdoppeln ihre Zahl im Vergleich zur Europawahl 2019. Die FDP, die in Berlin seit dem Vorjahr nicht mehr im Landesparlament sitzt, gibt sich mit etwa 6.000 Wahlplakaten zufrieden, weniger als 2019.
Sendung: Fritz, 21.04.2024, 18:30 Uhr
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