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Audio: rbb24 Inforadio | 02.10.2023 | Hanno Christ | Quelle: dpa/C. Koall

Mutmaßlich geschönter Lebenslauf

Khan-Hohloch darf für zwei Jahre keine AfD-Parteiämter ausüben

Wegen offenbar falscher Angaben in ihrem Lebenslauf sollte die Brandenburger AfD-Politikerin Khan-Hohloch Studienabschlüsse nachweisen. Nach einem Beschluss des Bundesvorstands darf sie nun zwei Jahre keine Parteiämter bekleiden.

Die Parteispitze der AfD hat nach eigenen Angaben Konsequenzen aus der Affäre um mutmaßlich geschönte Lebensläufe von Kandidaten für die Europawahl gezogen.

Der Bundesvorstand der Partei habe sich am Montag einstimmig bei zwei Enthaltungen für eine Ämtersperre gegen Mary Khan-Hohloch aus Brandenburg und für Arno Bausemer aus Sachsen-Anhalt ausgesprochen und damit Parteiordnungsmaßnahmen gegen die beiden Kandidaten zur Europawahl ausgesprochen. Das teilten die beiden Parteivorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla mit, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet.

Brandenburger Landesvorstand

AfD prüft Studienabschluss von Europawahl-Kandidatin Khan-Hohloch

Keine direkten Folgen für Europawahl-Kandidaturen

"Der Bundesverband wird in beiden Fällen beim zuständigen Landesschiedsgericht die Enthebung aus jeglichen Parteiämtern sowie die Aberkennung der Fähigkeit, jegliches Parteiamt auf die Dauer von zwei Jahren zu bekleiden, beantragen", hieß es im Beschluss des Bundesvorstands.

Khan-Hohloch, die aktuell kein offizielles Amt bei der AfD bekleidet, wollte sich auf rbb-Anfrage nicht dazu äußern. Wie der rbb aus Kreisen der AfD erfuhr, hätten ihr Mitglieder der Brandenburger Partei-Landesspitze bereits mit einem Ausschlussverfahren gedroht, sollte sie das Europa-Mandat annehmen.

Für die Europawahl hat der aktuelle Beschluss keine direkten Folgen, da er sich lediglich auf Parteiämter in der AfD bezieht. Bausemer und Khan-Hohloch belegen derzeit die aussichtsreichen Listenplätze 10 und 14.

Khan-Hohloch soll Abschluss nachgewiesen haben

Im August hatte der Vorstand eine Prüfung der Studien- und Berufsabschlüsse aller 35 Kandidatinnen und Kandidaten der AfD für die Europawahl veranlasst. Hintergrund waren Berichte über Falschangaben zu angeblich erworbenen Berufs- und Studienabschlüssen durch Khan-Hohloch und Bausemer bei ihren Bewerbungen bei der Aufstellung der Kandidatenliste im Sommer.

Eine parteiinterne Prüfung bestätigte die Vorwürfe, woraufhin die AfD-Spitze ankündigte, über "geeignete Maßnahmen" zu beraten, "um dem erschüttertem Vertrauen innerparteilich angemessen zu begegnen." Die Bundessatzung werde überarbeitet, um solche Vorfälle künftig auszuschließen, hieß es nun.

Dennis Hohloch, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, hatte am 19. September seine Ehefrau verteidigt und mitgeteilt, sie habe gegenüber Vertrauensleuten den Abschluss eines Bachelor-Studiums in den Fächern Religionswissenschaft und öffentliches Recht nachgewiesen. Schriftlich teilte er damals mit: "Behauptungen in einigen Medien, sie hätte das nicht, sind falsch werden aktuell von uns abgemahnt."

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 02.10.2023, 19:30 Uhr

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