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Quelle: imago images/Seeliger

Fragen und Antworten

Europa- und Kommunalwahlen: Was Wähler jetzt noch wissen sollten

Wahlschein verloren? Keine Briefwahlunterlagen bekommen? Erst kürzlich nach Berlin oder Brandenburg gezogen? Wer kurz vor der Europawahl und den Brandenburger Kommunalwahlen noch offene Fragen hat, kann hier Antworten finden.

Was kann ich tun, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung verloren habe?

Alle Wahlberechtigten - ab vollendetem 16. Lebensjahr - können auch ohne Wahlbenachrichtigung ihre Stimme abgeben. Es reicht aus, den Personalausweis oder Reisepass ins Wahllokal mitzubringen. Wahlberechtigt ist, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wer unsicher ist, ob er oder sie im Wählerverzeichnis steht, fragt in der zuständigen Verwaltung nach.

Was, wenn ich meine Briefwahlunterlagen nicht erhalten habe?

Wer Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht erhalten hat, sollte sich umgehend beim zuständigen Wahlamt melden. Betroffene müssen glaubhaft versichern, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist. Sollte noch genug Zeit bis zur Wahl sein, werden neue Unterlagen zugeschickt, die alten werden für ungültig erklärt.

Einen neuen Wahlschein beantragen kann man noch im jeweiligem Bezirkswahlamt bis zum Freitag, 7. Juni, 12 Uhr. Dort sind die Schalter bis zu diesem Zeitpunkt mit Personal besetzt und die Unterlagen können sofort ausgehändigt werden.

Kreise, Städte, Gemeinden

Kommunalwahlen 2024 in Brandenburg

Die landesweiten Kommunalwahlen finden in Brandenburg alle fünf Jahre statt. Gewählt werden die 14 Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen, Gemeindevertretungen, Bürgermeister und Ortvorsteher sowie Ortsbeiräte. Der nächste Wahltermin ist am 09. Juni 2024.

Darf man im Wahllokal wählen, auch wenn man Briefwahlunterlagen beantragt hat?

Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann im Wahllokal wählen gehen. Voraussetzung ist, dass die Briefwahlunterlagen (insbesondere der Wahlschein) ins Wahllokal mitgebracht werden. Die wählende Person übergibt dem Wahlvorstand den Wahlschein und erhält hierfür einen Stimmzettel. Der Stimmzettel aus den Briefwahlunterlagen wird vernichtet.

Was mache ich, wenn ich die Briefwahlunterlagen nicht mehr rechtzeitig zur Post bringen konnte oder unsicher bin, bis wann das geht? Kann ich sie auch einfach vorbeibringen?

Der Wahlbrief kann auch persönlich bis spätestens 18 Uhr am Wahl-Sonntag in den Briefkasten der zuständigen Wahlbehörde eingeworfen werden. Die Adresse befindet sich auf dem roten Wahlbriefumschlag.

Innerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden. Die Versendung durch die Deutsche Post AG innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist unentgeltlich. Bei Beförderung durch ein anderes Postunternehmen muss das dafür anfallende Porto gezahlt werden. Für eine Sendung aus dem Ausland ist es bereits zu spät. Der rote Wahlbrief kann auch in einen neutralen Briefumschlag gesteckt werden.

Grundsätzlich gilt in jedem Fall: Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Ich bin vor Kurzem umgezogen. In welches Wahllokal muss ich gehen?

Wichtig hierfür ist der Stichtag 28. April 2024. Man wird in das Wählerverzeichnis des Wahlbezirks eingetragen, wo man bis zu diesem Datum hauptamtlich gemeldet war.

Wer nach dem 28. April nach Berlin oder Brandenburg gezogen ist, muss an seinem vorherigen Wohnort die Stimme abgeben. Dies gilt auch für all jene, die innerhalb von Berlin oder Brandenburg umgezogen sind. Bis zum 19. Mai konnten Betroffene einen neuen Wahlschein im neuen Wohnort beantragen – dies ist nun aus organisatorischen Gründen nicht mehr möglich.

Berlin und Brandenburg

Das müssen EU-Ausländer bei der Europawahl in Deutschland beachten

Bei der Europawahl am 9. Juni werden 96 von 720 Europaabgeordneten aus Deutschland kommen. Sie werden nicht nur von Deutschen gewählt, sondern auch von EU-Bürgern aus anderen Ländern, die hier dauerhaft leben.

Ich bin ausländischer EU-Bürger - wie kann ich an der Europawahl in Berlin und Brandenburg beziehungsweise an den Kommunalwahlen in Brandenburg teilnehmen?

Grundsätzlich gilt: EU-Bürger, die seit der Wahl vom 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament ununterbrochen in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen sind, werden automatisch in das Wählerverzeichnis ihres Wohnbezirks eingetragen. Falls dem so ist, müssten Betroffene bis zum 19. Mai eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Diejenigen, auf die diese Voraussetzungen nicht zutreffen, müssen sich für die Wahlteilnahme in das Wählerverzeichnis ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch von dort ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen zugestellt.

Haben EU-Ausländer mit Erstwohnsitz Berlin oder Brandenburg keine Wahlbenachrichtigung erhalten, können auch sie ihre Stimme unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses in ihrem zuständigen Wahllokal abgeben.

Grundsätzlich können EU-Ausländer entweder in ihrem Herkunftsland oder in Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Das gilt übrigens auch für Menschen mit doppelter EU-Staatsbürgerschaft. Wichtig: Beide Wählergruppen dürfen nur eine Stimme abgeben und müssen sich für ein Land entscheiden. Wählen Betroffene in Berlin oder Brandenburg, können nur die Kandidierenden aus diesen Regionen gewählt werden – und nicht aus einem anderen EU-Staat. Mehrere Stimmabgaben sind verboten und können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.

EU-Bürger ab 16 Jahren mit ständigem Wohnsitz in Brandenburg (oder die sich als Wohnsitzlose gewöhnlich hier aufhalten) haben bei der Kommunalwahl in Brandenburg ein Wahlrecht. Ab 18 Jahren können sie auch selbst gewählt werden.

Europäisches Parlament

Europawahl 2024 in Berlin und Brandenburg

Die nächste Wahl zum Europäischen Parlament findet in Deutschland am 9. Juni 2024 statt. In Berlin und Brandenburg dürfen Menschen ab 16 Jahre an der Europawahl teilnehmen, wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder Bürgerinnen und Bürger aus Ländern der Europäischen Union sind.

Was kann ich machen, wenn ich aus Versehen mein Kreuz an falscher Stelle gemacht habe?

Wer vor Ort im Wahllokal seine Stimmabgabe korrigieren möchte, bekommt vom Wahlvorstand einen neuen Stimmzettel ausgehändigt. Der alte Stimmzettel, auf dem das falsche Kreuz gesetzt wurde, wird im Beisein der Wahlvorsteherin oder des Wahlvorstehers zerrissen.

Wer sich bei der Briefwahl vertan hat mit dem Kreuz, sollte bedenken, dass ein Stimmzettel dann ungültig wird, wenn er den Willen der wählenden Person nicht zweifelsfrei erkennen lässt, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält. Darüber entscheidet letztlich der Wahlvorstand. Das Landeswahlamt in Berlin empfiehlt deshalb, mit den Briefwahlunterlagen in eine Briefwahlstelle vor Ort zu gehen. Dort bekommt man einen neuen Stimmzettel und kann direkt vor Ort per Briefwahl wählen. Es gebe, so das Landeswahlamt, zwar durchaus auch die Möglichkeit, das falsche Kreuz zu streichen und ein neues zu setzen - dann könne man aber nicht sicher sein, ob der Wahlvorstand den Wählerwillen klar erkennt oder nicht. Wenn nicht würde das zur Ungültigkeit der Stimme führen.

Ich komme erst kurz vor 18 Uhr am Wahllokal an und dort ist noch eine lange Schlange. Kann ich trotzdem wählen?

Es empfiehlt sich in jedem Fall, früher ins Wahllokal zu gehen. Dennoch gilt aber grundsätzlich: Wer bis 18 Uhr am Wahllokal ist, hat das Recht, seine oder ihre Stimme abzugeben. In einem solchen Fall kann ein Mitglied des Wahlvorstandes sich um 18 Uhr an die letzte Stelle der Schlange stellen und so deren Ende markieren. Damit signalisiert das Mitglied: Alle Wahlberechtigten, die vor ihm stehen, waren rechtzeitig da - und dürfen dann noch ihre Stimme abgeben.

Europawahl 2024

Wahl-O-Mat zur Europawahl ist online

Seit mehr als 20 Jahren ist der Wahl-O-Mat eine gern genutzte Hilfe für Wahlen in Deutschland. Für die Europawahl haben diesmal alle 35 antretenden Parteien 38 Thesen beantwortet.

Ich bin am Sonntag krank und kann nicht zur Wahl gehen. Kann ich trotzdem wählen?

In Fällen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Wahlberechtigte am Wahltag bis spätestens 15:00 Uhr Briefwahlunterlagen bei Ihrem zuständigen Bezirkswahlamt beantragen. Die erkrankte Person bevollmächtigt dazu eine andere Person, die erforderlichen Briefwahlunterlagen beim zuständigen Bezirkswahlamt abzuholen. Diese holt mit dem unterschriebenen Briefwahlantrag und der gültigen Vollmacht die Unterlagen bei der zuständigen Stelle ab und bringt diese zur wahlberechtigten Person.

Nachdem die erkrankte Person den die Briefwahlunterlagen ausgefüllt hat, müssen diese schnellstmöglich bei der auf dem roten Wahlbrief angegebenen Stelle durch die bevollmächtigte Person abgegeben werden, d.h. am Wahlsonntag bis spätestens 18:00 Uhr.

Wen darf man mit in die Wahlkabine nehmen?

Gegen das Mitbringen von Kindern in das Wahllokal ist nichts einzuwenden. Jedoch erfolgt der Gang in die Wahlkabine allein. Allerdings gibt es keine Einwände gegen die Mitnahme in die Wahlkabine von Kindern etwa bis zum Alter von drei Jahren. Bei der Mitnahme von Hunden muss man die örtlichen Gegebenheiten des Wahllokals beachten.

Wählerinnen und Wähler, die nicht lesen können oder körperlich beeinträchtigt sind, können eine Hilfsperson mit in die Kabine nehmen. Diese muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie muss die "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" unterzeichnen. Außerdem ist sie zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat.

Ein blinder oder sehbehinderter Wahlberechtigter kann sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels eine Stimmzettelschablone besorgen, die von den Blindenverbänden kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Auskünfte zu Stimmzettelschablonen erhalten Sie in Berlin unter der Telefonnummer 030 895 880 - und in Brandenburg unter der Cottbuser Nummer 0355 22549.

Kommunalwahlen 2024

Ergebnisse in den Landkreisen und kreisfreien Städten

Alle Ergebnisse für die Kreistage und die Stadtverordnetenversammlungen der vier kreisfreien Städte im Überblick.

In Brandenburg müssen durch die Kommunalwahlen bis zu sechs Wahlzettel ausgefüllt werden, etwa in Werneuchen (Barnim), wo es auch einen Abwahlantrag gegen den Bürgermeister gibt. Wie kann man sich auf die vielen zu treffenden Entscheidungen vorbereiten?

Es empfiehlt sich in jedem Fall, gut informiert und vorbereitet zur Wahl zu gehen. Es droht aber durchaus ein langes Warten. Wegen des besonders langen Europawahlzettels (80 Zentimeter) und der vielen Wahlzettel und Stimmen bei den Kommunalwahlen haben viele Städte und Gemeinden Muster der verschiedenen Stimmzettel auf ihren Internetseiten abgebildet. Dort kann man sich genau ansehen, wer die Wunschkandidaten und -parteien und wo sie zu finden sind.

Man könnte tatsächlich auch bis Freitag, 7. Juni, 12 Uhr im Rathaus oder in der Gemeinde mit Wahlschein und Ausweis vor der Tür stehen und die Wahlunterlagen abholen. Dann könnte man alles zu Hause in Ruhe ausbreiten und ausfüllen - und dann bis Sonntag, 9. Juni, 18 Uhr wieder in den Briefkasten einwerfen - und zwar in seinem Wahllokal.

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