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Quelle: dpa/Udo Herrmann

Landtagswahl in Brandenburg

Landeswahlleiter rät zu baldigen Anträgen auf Briefwahl

Wer an der Landtagswahl in Brandenburg am 22. September per Briefwahl teilnehmen will, sollte bald seinen Wahlschein beantragen. Dazu rät Landeswahlleiter Josef Nußbaum nach Angaben des Innenministeriums.

Der Antrag auf Briefwahl kann direkt in der Wahlbehörde, aber auch schriftlich oder per Mail gestellt werden. Bei einigen Wahlbehörden können Wähler den Antrag auch online einreichen. Zudem gebe es die Möglichkeit, den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu nutzen.

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Immer mehr Briefwähler

Ihre Briefe mit der Stimmabgabe müssen die Wähler so verschicken, dass sie spätestens um 18.00 Uhr am Wahltag bei der Behörde vorliegen. Wer bis zum 1. September noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte sich bei seiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung melden. Dort werde dann überprüft, ob man im Verzeichnis der Wahlberechtigten eingetragen sei.

Die Abstimmung per Briefwahl hat in den vergangenen Jahren zugenommen, ist aber nicht unumstritten. Zwar können so auch Menschen an der Wahl teilnehmen, die nicht ins Wahllokal gehen können. Andererseits kann beim Ankreuzen des Stimmzettels zu Hause nicht gewährleistet werden, dass die Wahl geheim und unbeeinflusst durchgeführt wird.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 30.08.2024, 19:30 Uhr

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