Beschwerde beim OVG
Die FDP Brandenburg will weiter gerichtlich erzwingen, an einer TV-Wahldebatte des rbb teilzunehmen. Die Landespartei hat am Dienstag vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen einen zuvor vom Verwaltungsgericht Potsdam abgelehnten Eilantrag gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg eingereicht.
Mit dem Eilantrag warf die FDP Brandenburg dem rbb "Wahlkampfverzerrung" vor, weil sie nicht zu der Sendung am 17. September eingeladen wurde.
Der rbb verweist weiterhin auf sein Konzept für die Berichterstattung zur Landtagswahl in Brandenburg am 22. September. Demnach wurden zu der Fernsehdebatte die Spitzenkandidaten der Parteien eingeladen, die eine realistische Chance haben, erstmals oder erneut in Fraktionsstärke in den Landtag einzuziehen.
Sendung: rbb24 Inforadio, 10.09.2024, 19.20 Uhr
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