Koalitionsverhandlungen - Rot-Grün-Rot erzielt Einigung zum Volksentscheid

Di 23.11.21 | 10:50 Uhr
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Raed Saleh (l-r), SPD-Fraktionschef, Franziska Giffey (beide SPD), und Bettina Jarasch (Bündnis90/Grünen), unterhalten sich zu Beginn der Plenarsitzung des Berliner Abgeordnetenhauses. (Quelle: dpa/Wolfgang Kumm)
Audio: Inforadio | 23.11.2021 | S. Schöbel | Bild: dpa/Wolfgang Kumm

SPD, Grüne und Linke haben sich über die künftige Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik in Berlin verständigt. Bis zuletzt umstritten war die Frage der Enteignung großer privater Wohnungsunternehmen.

SPD, Grüne und Linke in Berlin sind bei ihren Koalitionsverhandlungen einen wichtigen Schritt vorangekommen. Die drei Parteien, die in der Hauptstadt weiter zusammen regieren wollen, einigten sich am späten Montagabend nach einer Marathonsitzung bei einigen besonders umstrittenen Themen.

Dazu gehört vor allem die Frage, wie mit dem erfolgreichen Volksentscheid zur Enteignung großer Immobilienunternehmen in Berlin umgegangen werden soll, wie die drei Parteien kurz nach Mitternacht mitteilten. Demnach besteht bei der künftigen Stadtentwicklungs-, Bau- und Wohnungspolitik nun Einigkeit. Über diese Themen wurde bereits am Samstag verhandelt.

Expertenkommission soll eingesetzt werden

Zum Volksentscheid wurde verabredet, dass eine Expertenkommission eingesetzt werden soll - wie schon nach den Sondierungsgesprächen angekündigt. Sie soll Möglichkeiten, Wege und Voraussetzungen der Umsetzung des Volksbegehrens prüfen.

An der Besetzung der Expertenkommission soll die Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" beteiligt werden, die das Volksbegehren durchgesetzt hatte. Die Kommission soll innerhalb eines Jahres eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen an den Senat erarbeiten, der anschließend eine Entscheidung darüber trifft.

2023 werden gegebenenfalls Eckpunkte festgelegt

"In den ersten 100 Tagen beschließt der Senat über die Einberufung, Beauftragung und Besetzung der Expertenkommission anhand einer Beschlussvorlage", erläuterten SPD, Grüne und Linke. Zunächst soll die Kommission laut den drei Parteien die Verfassungskonformität einer Vergesellschaftung untersuchen, wie sie der Volksentscheid vorsieht.

Dabei gehe es auch darum, mögliche rechtssichere Wege einer Vergesellschaftung zu benennen und zu bewerten. In einem zweiten Schritt sollen dann auch wohnungswirtschaftliche, gesellschaftsrechtliche und finanzpolitische Aspekte berücksichtigt werden. "Auf Basis der Empfehlungen der Expertenkommission legen die zuständigen Senatsverwaltungen im Jahr 2023 gegebenenfalls Eckpunkte für ein Vergesellschaftungsgesetz vor." Danach werde der Senat eine abschließende Entscheidung treffen, hieß es weiter. Zur Unterstützung der Expertenkommission ist eine Geschäftsstelle geplant.

SPD-Spitzenkandidatin Franziska Giffey hatte im Wahlkampf die Ziele der Initiatoren stets abgelehnt, während die Linken den Volksentscheid unterstützen und bereits ein Enteignungsgesetz vorbereitet haben. Die Grünen waren in der Frage unentschieden. Mit dem nun gefundenen Kompromiss verschiebt die mögliche rot-grün-rote Regierungskoalition ihren Streit.

Tempelhofer Feld soll vorerst nicht bebaut werden

Darüber hinaus einigten sich SPD, Grüne und Linke darauf, das Tempelhofer Feld in den kommenden fünf Jahren nicht zu bebauen. Das gab Bettina Jarasch (Grüne) am Dienstag auf einer Pressekonferenz bekannt. Dafür soll aber die Elisabeth-Aue in Blankenfelde bebaut werden.

Koalitionsverhandlungen werden am Dienstag fortgesetzt

Die drei möglichen Koalitionspartner einigten sich zudem darauf, ein Bündnis für Wohnungsneubau und Mieterschutz zu gründen. Gemeinsam mit landeseigenen Unternehmen, Genossenschaften und der privaten Immobilienwirtschaft wolle man in den kommenden zehn Jahren 200.000 neue Wohnungen bauen. "Es braucht ein übergreifendes Bündnis", sagte Giffey.

Einige Unternehmen hätten bereits angeboten, ein Mietmoratorium einzuführen, sagte Giffey. Über die Zahl der Wohnungen, die davon betroffen wäre, soll allerdings noch gesprochen werden. Gleichzeitig einigten sich SPD, Grüne und Linke darauf, ein Förderprogramm für Wohnungsneubau "in dreistelliger Millionenhöhe" aufzulegen. Der Bau von Eigentumswohnungen zur Refinanzierung großer Wohnungsprojekte sei explizit mit eingeschlossen, so Giffey. In diesem Punkt hatte es vor allem zwischen SPD und Linken Differenzen gegeben.

Die Koalitionsverhandlungen werden am Dienstag fortgesetzt. Dann soll es vor allem um öffentliche Sicherheit und Inneres gehen. Der Koalitionsvertrag soll noch in dieser Woche fertig werden.

Sendung: Abendschau, 23.11.2021, 19:30 Uhr

53 Kommentare

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  1. 53.

    Was Sie da über die Kostentreiber erzählen ist der größte Schwachsinn, den ich jemals gehört habe und zeigt, dass sie anscheinend nicht von den Problemen betroffen sind, aber trotzdem unbedingt Ihren Senf dazugeben müssen. Erklären Sie mir doch bitte mal Folgendes: Wenn die Gewinne der Immobilienkonzerne nicht der Preistreiber sind, wie kann es dann sein, das bei Vonovia von 4,3 Mrd. € Umsatz 3,3 Mrd. € als operativer Gewinn hängengeblieben sind? 76%!

  2. 52.

    Das DDR - Regime gab es, und die Folgen sind heute noch sichtbar.
    Was es real heute noch gibt, das sind Anhänger dessen, insbesondere in Berlin.
    Diese Initiative Deutsche Wohnen& Co enteignen ist ein rein Berliner Produkt, obwohl die Mieten in Berlin nicht so hoch sind wie in anderern Städten..

  3. 51.

    Ihnen steht es nicht zu, Gewinne vorzugeben oder anders: Ihr persönliches Maß muss letztendlich immer unsolide sein. Der größte Kostentreiber sind unsinnige Vorschriften: zu dicke Dämmung oder Solar auf das Norddach oder Brauchwassererwärmung im Sommer ungenutzt und im Winter nicht ausreichend usw.
    Das Ziel, Wucher zu verhindern ist keine Vergesellschaftung. Das es geht, wenn die Verwaltung sich richtig Arbeit macht, sieht man am Beispiel Ulm und Helsinki mit einer klugen Bodenvorratspolitik...in Berlin wollen stattdessen "Linksgrün*innen" ohne eigene Konzepte und Anstrengungen gönnerhaft über Sachbearbeiter zuteilen?

  4. 50.

    Es sind die verfassungsrechtliche Vorgaben, die in solchen Fällen bestimmen, was geht und was nicht.

  5. 49.

    Und gerade deshalb wird man scheitern müssen...Falsch formuliert und Ziel nicht benannt bzw. deren Erreichung begründet. Ein Gedankenspiel vor Gericht: Was ist das Ziel? AW: "anderes Mietniveau".
    Gericht: "Dann stimmt die Fragestellung nicht. Und sind die Anzahl der fraglichen Wohnungen ausreichend groß, um dieses Ziel zu erreichen?"
    "Hält man 3-15% Gewinn für Wucher bzw. wieviel Gewinn "gestehen" sie zu und dürfen sie das "zugestehen"? Und wenn der allergrößte Kostentreiber staatl. und kommunale Auflagen sind? Dagegen sind Gewinne eher klein...
    Aw: Spekulationen und Wucher sollen eingedämmt werden.
    Na da sind die Mittel falsch gewählt.

  6. 48.

    Und wer heute Besitzverhältnisse wie zu DDR Zeiten anstrebt und von Rekommunalisierung schwafelt hat die DDR nicht erlebt. Vielleicht helfen Ihnen Fotos der Potsdamer Innenstadt um 1990 weiter. Und diese Fotos können Sie auf viele Städte der DDR projizieren.

  7. 47.

    Alfred Neumann:
    "Antwort auf [Gerhard Becker] vom 23.11.2021 um 17:15
    Die Initiative nennt sich selber "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" Mit Blick in die Landesverfassung wird auch schnell klar, warum die das Verb gewählt haben. Es soll nach dem Willen der IL im ersten Schritt enteignet und danach vergesellschaftet werden."

    FALSCH!!

    Im mit der Wahlbenachrichtigung versandten "Wortlaut des Beschlussentwurfs der Trägerin des Volksbegehrens" steht: "Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen (Vergesellschaftungsgesetz)". Und in der Brgründung wird auf Art. 15 GG verwiesen, nicht auf Art. 14 GG!

  8. 46.

    Dagmar:
    "In Berlin ist der Ausgang eines Volksentscheides vom Haus aus nicht verbindlich, und bei diesem Volksenscheid ist nicht mal die Verfassungskonformität gegeben, genauso wie sie nicht bei Vorkaufsrecht mit Milieuschutzbegründung gegeben war.
    Also, bitte auf dem "Teppich" bleiben."

    Was hat das Vorkaufsrecht mit der Vergesellschaftung zu tun??? Sind Sie Verfassungsrechtlerin, um das rechtssicher beurteilen zu können?

    Also, bitte auf dem "Teppich" bleiben.

  9. 45.

    Genossenschaftler:
    "Nach außen sind Genossenschaften zwar erstmal ausgenommen, fallen aber unter die vorgesehene Regelung der Anzahl der Wohneinheiten. Jedoch die Genossenschaften bzw Eigentümer, die mehr als 3000 Wohnungen haben, sind von dem Volksentscheid nicht ausgenommen."

    Das ist falsch! Genossenschaften sind ausdrücklich ausgenommen! Wer etwas anderes behauptet hat schlicht nicht gelesen, über was abgestimmt wurde!

    Zitat aus der Abstimmungsfrage: "Ausgenommen sind Unternehmen in öffentlichem Eigentum, kommunale Wohnungsbaugesellschaften in privater Rehtsform und Bestände in kollektivem Besitz der Mieter*innenschaft"

    Klassische Wohnungsbaugenossenschaften sind in kollektivem Besitz der Mieter!

  10. 44.

    Bernhard:
    "Scheint, dass die sed-Enteignungsfantasien vom Tisch sind.
    Was uns da geblüht hätte, könnte man in der DDR sehen.
    Abbruchreife marode heruntergewirtschaftete Ruienen in denen man eher hauste statt wohnte.
    Wer sich daran erinnert, will einen solchen Zustand nie wieder erleben."

    Da ist aber jemand in den 80ern stehengeblieben und hat überhaupt nicht mitbekommen, worum es hier geht:
    Es geht hier NICHT um SED-Enteignungen, sondern um Vergesellschaftung nach dem Grundgesetz! Diese Vergesellschaftung hat NICHTS mit Enteignungen in der DDR zu tun! Da scheint jemand in Wahnvorstellungen verfangen.

  11. 43.

    Robig:
    "Dieser neue Senat wird ein Katastrophe für Berlin. Es ging schon mit dem letzten Senat stetig Bergab. Mehr Kriminalität. Mehr Verkehrschaos. Chaotische BVG Baustellen. Und das alles wird jetzt noch schlimmer. Aber jeder wählt sich seine eigene Hölle."

    Ihre Hölle ist eine Wahnvorstellung!
    Die Kriminalität steigt nicht, Verkehrschaos wird bekämpft durch die Verdrängung des Individualverkehrs, weil dies die einzige wirksame Alternative ist. BVG-Baustellen sind wie üblich, meist sehr gut organisiert unter Einhaltung der angekündigten Bauzeiten. BVG-Baustellen sind zwar lästig, aber unvermeidlich. Verschleiß repariert sich nicht von alleine!
    Nix wird schlimmer - außer vielleicht Ohre Wahnwahrnehmungen!

  12. 42.

    Schmitz:
    "Eine Enteignung ist meiner Meinung nach nicht mit unserem Grundgesetzt vereinbar, dann müssten ja alle Eigentümer enteignet werden --> Gleichheitsgrundsatz."

    Das ist UNSINN! Das Gleichbehandlungsgebot verlangt nicht, dass alle absolut gleich zu behandeln sind (Kein absolutes Gleichbehandlunsggebot! Bsp.: Erwachsene und Kinder werden nicht gleich behandelt, z.B. im Strafrecht, zivilrecht, Wahlrecht.), sondern nur, dass wesentlich Gleiches wesentlich gleich zu behandeln ist, es sei denn es gibt einen rechtfertigenden Grund für eine Ungleichbehandlung (relatives Gleichbehandlungsgebot).

    Schmitz:
    "Warum wird das Mieten immer teurer, ganz einfach, weil alles einer Inflation untergeben ist"

    Dann dürften die Mieten aber nicht stärker steigen als die Inflationsrate!

    Die anderen Argumente (exorbitant steigende Grund- und Baupreise) treffen nicht auf Bestandgebäude zu, sondern nur auf Neubauten!

  13. 41.

    Mathias:
    "Da die Wahl selbst von offiziellen Stellen angezweifelt wird wären diese Damen und Herren SEHR GUT BERATEN gar nichts zu beschließen da sie offenkundig derzeit noch nicht abschließen legitimiert sind juristisch."

    NEIN, das Abgeordnetenhaus ist gewählt und muss seine gesetzliche Tätigkeit ausüben! Die gewählten Abgeordneten sind solange geählt, bis ihr Mandat durch die nächste Wahl oder eine Wahlwiederholung endet. Jetzt eventuelle jahrelang untätig sein, bis letztinstanzlich entschieden ist, wo Wahlen wiederholt werden müssen, wäre eine Katastrophe! Wir brauchen eine tatkräftige Regierung! JETZT SOFORT!

  14. 40.

    Genossenschaftler:
    "Da leider wohl auch Genossenschaften, die satzungsgemäß die Versorgung der eingetragenen Genossenschaftler mit günstigem Undd bezahlbarem Wohnraum ohne Gewinnerzielungsabsicht, von diesem sogenannten Volksentscheid, betroffen werden, ..."

    NEIN, Genossenschaften sind NICHT von dem Volksentscheid betroffen!

  15. 39.

    Bgg:
    "Gibt es den eine Mehrheit oder waren die 56% nur ein Wahlbetrug bei den sogenannten Unstimmigkeiten in den Wahlbezirken. Das werden wir nie erfahren."

    Mit "wir" sind allerdings nur die Verschwörungswahnsinnigen gemeint!

    Es gibt KEINERLEI Belege für einen Wahlbetrug!
    (Bterug setzt Vorsatz voraus. Dafür gibt es aber keienrlei Belege. Vielmehr war es eine schlechte Vorbereitung, also fahrlässige Fehler, aber kein Vorsatz!)

    Bei der Abstimmung über den Volksentscheid gabe es KEINE Probleme.

    Die Probleme gab es nur bei den Wahlen zum Bundestag,Abgeordnetenhaus und den Bezirksämtern, aber nicht bei der Volksabstimmung.

  16. 38.

    Ich würde von Rekommunalisierung sprechen, die Wohnungsbestände gehörten damals u.a. der GSW, die "dank" der cDU für ein "Appel und ein EI" verscherbelt werden mußten.

    Hier plustern sich auch immer die gleichen auf und "vergessen", dass Enteigungen zum Wohl der Allgemeinheit, wie bei Autobahnen o.ä. an der Tagesordnung sind.

  17. 37.

    Na ja, 57,6% als "knappe Mehrheit" zu bezeichnen schrammt schon knapp an "FakeNews" vorbei. Jede politische Partei würde bei so einem Ergebnis eine Champagner-Jahresproduktion aufkaufen - selbst die CSU. :-)

    Die 4€/qm würde ich mal eher als "Wahlwerbung" oder "Wahlkampfaussage" betrachten. Auch Politiker verkaufen da Ausnahmen und Extremfälle gerne als den Regelfall...

  18. 36.

    Die Initiative nennt sich selber "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" Mit Blick in die Landesverfassung wird auch schnell klar, warum die das Verb gewählt haben. Es soll nach dem Willen der IL im ersten Schritt enteignet und danach vergesellschaftet werden. Bei Anwendung des Art. 14 wurde bisher immer der Verkehrswert als Entschädigung angesetzt wie der auch bei der Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes zu Grunde zu legen ist. Wie kommen Sie aber darauf, dass bei einer Vergellschaftung die Entschädigungssumme geringer ausfallen müsse? Berlin hat von den Bürgern in einer Volksabstimmung über Landesverfassung eh nur das Recht zum Enteignen auf Basis von Gesetzen zugesprochen bekommen, aber nicht das Recht auf Vergellschaftung.

  19. 35.

    Da allerdings haben Sie den Finger auf der "richtigen" Wunde.

    Wenn der Preis als Verteilungsregularium ausfällt, braucht man einen Ersatz. Dazu habe ich noch von keinem Politiker oder "Aktivisten" eine brauchbare Antwort gehört.

    Ich bin lange genug in Berlin, um noch die Zeiten der Mietpreisbindung mitbekommen zu haben. Damals wurden absurde Abstandszahlungen verlangt für Schrott-Einbauküchen oder weibliche Interessentinnen durften beim Makler gleich die Beine... Das will natürlich niemand!

    Also außer "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" ist mir bislang auch noch nichts eingefallen. Bei ausgewiesenen Sozialwohnungen gibt es dafür den WBS (WohnBerechtigungsSchein) - zumindest hieß das früher so. ;-) Aber eine aufgeblähte öffentliche Wohnungsverwaltung ist missbrauchsanfällig und letztendlich auch nicht praktikabel.

    Nein, da suche ich auch noch nach einer praktikablen Lösung. Wer bekommt denn heute die preiswerteren Wohnungen im (letztendlich) Senatsbesitz?

  20. 34.

    Warum wird bei den angesprochenen Veränderungen der bei Eigentumsverhältnissen, bei einem Bestand ab ca. 3000 Wohneinheiten, fast immer von "Enteignungen" , Art.14 GG, gesprochen, statt von "Vergesellschaftung", Art. 15 GG. Die jeweiligen Tatbestandsmerkmale dieser Rechtsinstitute und die jeweilige Rechtsfolge, unterscheiden sich deutlich voneinander. Bei der "Vergesellschaftung" muss der Berliner Senat deutlich weniger an die Wohnungsunternehmen zahlen, als im Falle von "Enteignungen", hier ist es der Marktwert, der zugrundezulegen ist. In den jeweiligen Rechtsgutachten wird immer von "Vergesellschaftung" gesprochen. Ist es tatsächlich die Unkenntnis, die zu dieser fatalen falschen juristischen Ausdrucksweise führt? Oder wird von wem?, "vergesellschaften" in die Richtung von Sozialismus gesehen?

  21. 33.

    "Auch gemeinwirtschaftlichen Wohnungsgesellschaften können nicht unter Kosten vermieten." Und trotzdem lockte die IL ohne Abstimmung über den eigenen Gesetzesentwurf mit rd. 4 Euro kalt und einem surrealem Finanzierungsmodel eine knappe Mehrheit der Berliner hinter dem Ofen hervor.

  22. 32.

    Abgesehen, dass der Vergleich mit Enteignungen zum Bau von Infrastruktur (auch für die Eisenbahn) hinkt, da die von der Allgemeinheit genutzt werden kann und eine Wohnung immer nur durch einen deutlich eingeschränkteren Personenkreis, sah die IL auch eine Vergesellschaftung vor. Bringen Sie das bitte mit der Landesverfassung in Einklang. Selbst Lederer hat wohl Bedenken, da seine Partei beim Spiel mit den Mietern zuletzt mehrfach auf die Nase gefallen ist.

  23. 31.

    Sie können es drehen und wenden, wie Sie möchten.

    Sie können auch noch so viel schreiben, wie Sie möchten.

    Es gibt kein gerechtes System für die „guten Lagen“.

    „Gute Lagen“ werden sich immer einer großen, bei staatlich gesenkten Preisen einer noch größeren Beliebtheit auf der Nachfrageseite erfreuen.

    Letztlich müssten Sie uns nun noch allen erklären, warum Sie persönlich in einer „guten Lage“ wohnen dürften und wir eventuell nicht?

    Die „guten Lagen“ werden staatlich gelenkt wie verteilt?

  24. 30.

    Wer heute noch von SED und DDR schwafelt, der ist genau da stehengeblieben. Geistig zumindestens.

  25. 29.

    Wer spricht von "dauersubventioniertem Wohnen"? Es geht doch einzig darum, der Spekulation und dem Gewinnstreben ein Ende zu bereiten.
    Auch gemeinwirtschaftlichen Wohnungsgesellschaften können nicht unter Kosten vermieten. Aber sie haben nicht das Ziel der Gewinnmaximierung - das ist doch der "Witz" dieser gemeinwohlorientierten Unternehmen.
    Rendite steht auf dem Kapitalmarkt für eine Risikoprämie. Da im Immobilienbereich das Risiko (ähnlich wie bei den Bundesschätzchen) sehr klein ist, darf auch die Rendite sehr klein sein (bei den deutschen Staatsanleihen ist sie derzeit sogar negativ).
    Die Damen und Herren Immobilienbesitzer versuchen natürlich, diese Kapitalmarktbesonderheit zu retten. Aber sie basiert darauf, daß Wohnraum existenziell für die Menschen ist und gute Lagen naturgemäß begrenzt sind und nicht in beliebiger Anzahl "produziert" werden können. Die Regeln der Marktwirtschaft gelten auf der Produktionsseite nicht, also können sie auch nicht bei der Preisfindung gelten.

  26. 28.

    Das stimmt und es betrifft gerade mal ca. 200.000 von insgesamt 2.000.000 Wohnungen in der Stadt. Es ist unglaublich wie eine Minderheit unser schönes Berlin so schädigen kann! Berlin hat so viel Potential, wann erkennt auch die Lokalpolitik das endlich?

  27. 27.

    "Was uns da geblüht hätte, könnte man in der DDR sehen."

    Dazu ist kein Blick in die Vergangenheit notwendig. Einfach mal die Gebäude z.B. der HOWOGE angucken (ganz aktuell das an der Kreuzung Frankfurter / Möller). So ein Zustand würde uns bei der Rekommunalisierung blühen.

  28. 26.

    In Berlin ist der Ausgang eines Volksentscheides vom Haus aus nicht verbindlich, und bei diesem Volksenscheid ist nicht mal die Verfassungskonformität gegeben, genauso wie sie nicht bei Vorkaufsrecht mit Milieuschutzbegründung gegeben war.

    Also, bitte auf dem "Teppich" bleiben.

  29. 25.

    Selbst den Initiatoren schwant vielleicht, dass "dauersubventioniertes Wohnen" unsozial und unsolidarisch gegenüber echt Hilfsbedürftigen ist und die Ziele des Volksentscheides mit solcher Fragestellung in der Abstimmung von jedem Gericht kein Bestand haben kann. Es fehlt die berechtigte Sicht der Schaffenden, die auch "Milieu" sein können...

  30. 24.

    Das ist leider keine innere Mobilmachung. Nach außen sind Genossenschaften zwar erstmal ausgenommen, fallen aber unter die vorgesehene Regelung der Anzahl der Wohneinheiten. Jedoch die Genossenschaften bzw Eigentümer, die mehr als 3000 Wohnungen haben, sind von dem Volksentscheid nicht ausgenommen.

  31. 23.

    Die Wahl als ganzes wird von niemandem angezweifelt - ausser ein paar Verschwörungsgläubigen. Der Volksentscheid muss nicht nur abgestimmt, sondern nun auch umgestzt werden. Wie man das macht, das muss halt geklärt werden. Das ist keine Missachtung des Volkswillens.

  32. 22.

    Auch Lederer hatte vor der Wahl im Tagesspiegel. angekündigt, zuerst juristisch prüfen zu lassen. Die IL wird sich etwas dabei gedacht haben, dass die den eigenen Gesetzesentwurf nicht zur Abstimmung vorgelegt haben.

  33. 21.

    Die Preissteigerungen auf dem Wohnungsmarkt haben nichts mehr mit einer Inflation zu tun, das ist nur noch Spekulation (Stichwort: Betongold) Ich verfolge seit zwei Jahren die Entwicklung auf dem Eigentums-Wohnungs-Markt, und dort geht es ebenso zu; die Preise steigen völlig unabhängig von Unterhalts- oder Lebenshaltungskosten, oder auch Einkommen.

    Im Grundgesetz gibt es nicht nur das Prinzip der Gleichbehandlung nach Art. 2, sondern auch den Artikel 14, dessen erster Satz aus genau zwei Wörtern besteht: Eigentum verpflichtet.

    Für gewöhnlich bezieht man das darauf dass der Gehweg vor dem Haus frei und unfallsicher sein soll, aber er bildet auch die Grundlage für Enteignungen im öffentlichen Interesse (zum Beispiel zur Erstellung eines Logistikzentrums für die Post als die noch eine Behörde war - das erlebte eine Familienangehörige). Die Frage ist: Wie lässt sich das öffentliche Interesse an der Enteignung eines Wohnkonzerns begründen, wenn es auch "mildere Mittel" gibt?

  34. 20.

    Der ungewählte Senat beschließt Beraterverträge bis mindestens Ende 2023. Da bin ich mal auf die Beratungen im gewählten AbgeordnetenHaus von Berlin gespannt. - Berater*Innen, heißt die Regierung tut 2 Jahre Nichts und die eigentlich Ratgebende Verwaltung darf Schnittchen und Wässerchen umhertragen und hat Redeverbot. Weiter so in Innen-Ring-Berlin !

  35. 19.

    Scheint, dass die sed-Enteignungsfantasien vom Tisch sind.
    Was uns da geblüht hätte, könnte man in der DDR sehen.
    Abbruchreife marode heruntergewirtschaftete Ruienen in denen man eher hauste statt wohnte.
    Wer sich daran erinnert, will einen solchen Zustand nie wieder erleben.

  36. 18.

    Nun Enteignungen werden aber doch ständig durchgeführt (meistens von CDU/FDP Regierungen), z.B. bei Autobahnbauten, Tagebau, Flughäfen, Eisenbahntrassen, bei der Ausweisung von Neubaugebieten... Es gibt also viele Präzedenzfälle. Immer wenn ein ominöses Allgemeininteresse im Spiel ist ist es möglich.

  37. 17.

    Nach dieser abenteuerlichen Argumentation dürfte es auch keine Enteignungen für den Autobahnbau geben und auch der Rest ist mehr als abenteuerlich.

    Der Preistreiber ist nicht die Inflation, sondern hauptsächlich Spekulation mit Wohnraum.

  38. 16.

    Finde es witzig, wie hier viele ernsthaft der Meinung sind, die Wahl sei zugunsten von R2G manipuliert worden. Ein Freund von mir war in einem der Pannenlokale Wahlhelfer in Kreuzberg. Die haben praktisch nur Stimmen für Linke und Grüne für ungültig erklärt. Was meint ihr wie es in Pankow aussieht? Warum genau soll man in Bezirken Probleme machen, die einen bereits wählen? Eine Neuwahl wird noch positiver für R2G ausfallen.

  39. 15.

    Wir alle ahnen, was wir von diesen Expertenrunden zu halten haben und was sie den Steuerzahler kosten.
    Warum wird das Abgeordnetenhaus nicht gleich auf 30 Sitze verkleinert?
    Wozu leisten wir uns 130+x Abgeordnete?

  40. 14.

    Von der ambitionierten Aussage der Frau Giffey 200.000 Wohnungen bauen zu wollen bleibt aber nicht viel übrig, wenn das ganze Geld in schrottreife Häuser durch Enteignung gesteckt werden soll.

  41. 13.

    Woher kommt diese Annahme? So viel innere Mobilmachung, dabei hätte eine zehnsekündige Recherche gereicht: Genossenschaft sind und waren schon immer ausgenommen.

    "Genossenschaften spielen bei dem Ziel, allen Menschen in Berlin ein bezahlbares Zuhause zu sichern, eine sehr wichtige Rolle. Deshalb nimmt der Volksentscheid Genossenschaften ausdrücklich von der Vergesellschaftung aus. Genossenschaften werden nicht enteignet."

  42. 12.

    Dieser neue Senat wird ein Katastrophe für Berlin. Es ging schon mit dem letzten Senat stetig Bergab. Mehr Kriminalität. Mehr Verkehrschaos. Chaotische BVG Baustellen. Und das alles wird jetzt noch schlimmer. Aber jeder wählt sich seine eigene Hölle.

  43. 11.

    "Da die Wahl selbst von offiziellen Stellen angezweifelt wird"

    aber nicht, was den Volksentscheid angeht.

    Insgesamt ist fas keine Einigung, sondern Giffey hat sich durchgesetzt (wahrscheinlich gab es das eine oder andere Leckerli zum Ausgleich für Grüne und Linke)

    Um das, was der Ausschuss da beraten soll, wurde bereits abgestimmt- per Volksentscheid. Es ist unverschämt, den Volkswillen so zu ignorieren.
    Um die Frage, ob das verfassungsmäßig geht, wurde bereits vorher gerungen und die Bejahung war sogar Voraussetzung zur Durchführung des Volksentscheides.

  44. 10.

    Eine Enteignung ist meiner Meinung nach nicht mit unserem Grundgesetzt vereinbar, dann müssten ja alle Eigentümer enteignet werden --> Gleichheitsgrundsatz.
    Warum wird das Mieten immer teurer, ganz einfach, weil alles einer Inflation untergeben ist und viele Leute nur in der Stadt wohnen wollen, also Nachfrage und Angebot. Was ist den der Haupttreiber, das bauen/Grundstücker immer teurer werden, die Billiggeldpolitik der EZB. Und wenn die Rahmenbedingungen immer teurer werden, dann auch die Mieten.

  45. 9.

    Jetzt bleibt nur der Gang in die Opposition für die LINKE !!!!!

    Alles andere wäre zutiefst unglaubwürdig.

    Liebe LINKE - geht in eurem Interesse in die Opposition - klebt nicht an euren gut dotierten Posten !

  46. 8.

    Wird auch eine Entscheidung für mehr Bürgerbeteiligung durch Bürgerräte verhandelt oder wollen den wieder alle Politiker nicht, obwohl dieses Recht m verankert ist? Dort heisst es "in Wahlen Und Abstimmungen" und nicht "Politiker entscheiden, welche Abstimmung sie berücksichtigen"! Viele Bürgerbegehren werden heutzutage einfach ignoriert, was nicht sein darf und Projekte wie Abstimmung21 haben bewiesen, dass dies möglich, praktikabel und zielführend ist! Also was ist, liebe Ampel? Mit euch auch nicht, WA?

  47. 7.

    Da die Wahl selbst von offiziellen Stellen angezweifelt wird wären diese Damen und Herren SEHR GUT BERATEN gar nichts zu beschließen da sie offenkundig derzeit noch nicht abschließen legitimiert sind juristisch.

  48. 6.

    Wenn man nicht weiter weiß, gründe einen Arbeitskreis.
    Sich um eine Entscheidung drücken, verschieben, delegieren scheint in der Politik ein probates Mittel zu sein.
    Vielleicht rettet man so die angestrebte Koalition, ehe eine Partei das Handtuch wirft.
    Aber kann es ein Ergebnis der Expertenkommision geben, ohne das ganze gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische System in Frage zu stellen? Die Klärung dieser Fragen ist nur verschoben, drumherum werden die Verantwortlichen nicht komme


  49. 5.

    Da leider wohl auch Genossenschaften, die satzungsgemäß die Versorgung der eingetragenen Genossenschaftler mit günstigem Undd bezahlbarem Wohnraum ohne Gewinnerzielungsabsicht, von diesem sogenannten Volksentscheid, betroffen werden, wirst bei Durchsetzung des Volkeswillen wohl nur der Gang nach Karlsruhe bleiben. Oder wie erklären die Initiatoren/innen ihren Kindern, warum soziale Strukturen, für die sie ja angeblich einstehen und kämpfen, hier zerschlagen werden sollen? Aber eines ist klar: mich, meine Anteile und die genutzte Wohnung sowie unsere Genossenschaft enteignet IHR nicht - wir werden kämpfen, bis das letzte juristische Messer gewetzt wurde. Und wir werden gewinnen.

  50. 4.

    So hat man sich das Problem was bis gestern noch bestand, einfach entledigt und weiter gereicht! Wie es ja sonst auch die Politik macht! Einfach nur abartig!

  51. 3.

    Bewährtes Verfahren seit anno Tuck: wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründ' ich einen Arbeitskreis.

  52. 2.

    Gibt es den eine Mehrheit oder waren die 56% nur ein Wahlbetrug bei den sogenannten Unstimmigkeiten in den Wahlbezirken. Das werden wir nie erfahren.

  53. 1.

    Also eigentlich KEINE "Einigung zum Volksentscheid", sondern ein Nach-Hinten-Verschieben der Entscheidung in die Kompetenz einer "Expertenkommission"!

    Frei nach dem Motto "Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründe ich 'nen Arbeitskreis" ...
    Da gewinne ich ETWAS - nämlich Zeit!

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