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Quelle: imago images/Treese

Zuständigkeit unklar

Erster Gerichtstermin im Streit zwischen Bobic und Hertha abgesagt

Im Rechtsstreit zwischen Hertha BSC und dem früheren Geschäftsführer Fredi Bobic ist der erste Termin abgesagt worden. Dies teilte eine Sprecherin des Arbeitsgerichts am Donnerstag dem rbb mit. Der für den 3. April anberaumte Termin zur Güteverhandlung sei wieder aufgehoben worden, weil zwischenzeitlich Verfahrensbeteiligte geltend gemacht hätten, dass das Arbeitsgericht nicht zuständig sei.

Güteverhandlung am 3. April

Arbeitsgericht prüft Klage von Bobic gegen Kündigung bei Hertha

Ex-Geschäftsführer Fredi Bobic wehrt sich gegen die Kündigung von Hertha BSC. Der erste Gerichtstermin ist nun terminiert. Auch Marken-Botschafter Axel Kruse geriet in den Fokus. Er äußerte sich im rbb-Podcast "Hauptstadtderby" zu den Vorwürfen.

Zuständigkeit soll geklärt werden

Hertha BSC hatte sich Ende Januar fristlos von Bobic getrennt, woraufhin dieser Klage beim Arbeitsgericht gegen seine Kündigung eingereicht hatte. Da es um einen Geschäftsführerposten geht, könnte aber auch eine Zivilkammer am Landgericht Berlin zuständig sein.

Das Gericht werde nun zunächst ohne mündliche Verhandlung über diese Frage entscheiden. Sollte es die Zuständigkeit beim Arbeitsgericht sehen, werde ein neuer Gütetermin anberaumt. Andernfalls werde das Verfahren ans zuständige Gericht verwiesen, teilte die Sprecherin mit.

Sendung: rbb24, 23.03.2023, 18 Uhr

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