Hertha-Torwart Marius Gersbeck muss 40.000 Euro zahlen - und nicht ins Gefängnis
Nach seinem gewalttätigen Angriff während des Trainingslagers muss Marius Gersbeck nicht ins Gefängnis, sondern hat sich mit dem Gericht auf eine Zahlung von 40.000 Euro geeinigt. Hertha schließt eine zweite Chance für den Torwart nicht aus.
Gut zwei Monate nach dem nächtlichen Zwischenfall im Trainingslager von Hertha BSC ist das Verfahren gegen Hertha-Keeper Marius Gersbeck vor dem Landesgericht Salzburg nach der Zahlung einer Geldstrafe eingestellt worden. Der Torwart muss 40.000 Euro an den Staat Österreich zahlen. Dadurch gilt er nicht als vorbestraft.
Medienberichten zufolge hatte sich Gersbeck mit dem mutmaßlichen Opfer zuvor auch außergerichtlich geeinigt, um einen Zivilprozess zu vermeiden.
Am Rande des Hertha-Trainingslagers im Juli in Österreich soll Torwart Marius Gersbeck einem Mann Schläge und Tritte verpasst haben. Nun wurde er wegen schwerer Körperverletzung angeklagt. Es könnte eine lange Haftstrafe drohen.
Weder verurteilt noch vorbestraft
"Ich bedaure den Vorfall zutiefst. Ich würde mich noch gerne beim Opfer persönlich entschuldigen", hatte Gersbeck gleich zum Prozessauftakt am Donnerstag gesagt. Anschließend hatte er sich per Handschlag bei dem 22 Jahre alten Österreicher entschuldigt und angefügt: "Ich hoffe, dass du keine Folgeschäden hast."
Das Opfer nahm die Entschuldigung des Torhüters an, woraufhin die Richterin die im österreichischen Recht vorgesehene Diversion mit der Geldzahlung vorschlug. Das Strafverfahren wurde daraufhin ohne Urteil eingestellt, Gersbeck entgeht somit auch einer Vorstrafe. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, ein Einspruch der Staatsanwaltschaft gilt aber als unwahrscheinlich.
Opfer durch Schläge und Tritte verletzt
Die Vorwürfe gehen zurück auf einen Zwischenfall im Trainingslager des Zweitligisten im österreichischen Zell am See. Dort soll sich Gersbeck in der Nacht des 16. Juli unerlaubt vom Teamhotel entfernt haben und in einen Streit mit einem Mann geraten sein, den er im weiteren Verlauf mit Faustschlägen und Tritten verletzt haben soll.
Laut der Staatsanwaltschaft habe das Opfer, wenn auch nur fahrlässig, eine Orbitalbodenfraktur, eine Kieferhöhlenwandfraktur sowie ein Lidhämatom erlitten. Im Falle einer Verurteilung hätte Gersbeck eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren gedroht.
Gersbeck könnte bei Hertha "zweite Chance" erhalten
Fußball-Zweitligist Hertha BSC kündigte eine zeitnahe Entscheidung über die Zukunft des Torhüters im Verein an. "Das Gericht hat die Schuld offenbar als nur gering angesehen. Unser Spieler wurde strafrechtlich nicht verurteilt und hat den Verletzten einvernehmlich entschädigt", wird Geschäftsführer Thomas E. Herrich in der Stellungnahme des Vereins zitiert. "Bei dieser Sachlage schließen wir unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten nicht aus, dass Marius Gersbeck eine zweite Chance erhält."
Sobald es eine Entscheidung gebe, will der Verein seine Mitglieder per Newsletter und auf den offiziellen Kommunikationskanälen informieren. Gersbeck war erst im Sommer als Hoffnungsträger vom Karlsruher SC zu seinem Jugendclub nach Berlin zurückgekehrt.