Herthas Ex-Manager Bobic weist Weitergabe geheimer Unterlagen zurück
Hertha BSC und Fredi Bobic streiten vor Gericht über die Kündigung des Ex-Geschäftsführers. Dabei geht es um die Weitergabe geheimer Informationen. Ein prominenter Zeuge stützt jetzt die Aussage von Bobic.
Im Rechtsstreit mit Hertha BSC haben Kläger Fredi Bobic und Zeuge Axel Hellmann Vorwürfe der Weitergabe vertraulicher Informationen zurückgewiesen. "Ich habe nie irgendetwas an einen Außenstehenden übergeben", sagte der 52 Jahre alte Bobic am Montag am Landgericht Berlin. Der Fußball-Zweitligist und sein Ex-Geschäftsführer streiten über dessen Kündigung aus dem Jahr 2023.
Als Geschäftsführer Sport sollte Fredi Bobic den damaligen Bundesligisten Hertha BSC ab 2021 in die Erfolgsspur führen. Doch die Verbindung scheiterte Anfang 2023 vorzeitig. Nun sieht man sich vor Gericht wieder. Von Ilja Behnisch
Hellmann, Vorstandssprecher von Eintracht Frankfurt und im betreffenden Zeitraum Anfang 2023 auch Interimsgeschäftsführer der Deutschen Fußball Liga (DFL), äußerte sich ähnlich wie Bobic. "Mit Herrn Bobic hatte ich überhaupt keinen Kontakt zu dieser Zeit", sagte der 52-Jährige.
Bernsteins eidesstattliche Versicherung
Dies steht entgegen einer eidesstattlichen Versicherung des damaligen Hertha-Präsidenten Kay Bernstein aus dem September, wie vor dem Gericht bekannt wurde. Bernstein war im Januar 2024 überraschend gestorben.
Es ging um ein sogenanntes Term Sheet, ein Eckdatenpapier, über die Zusammenarbeit zwischen dem damaligen Bundesligisten und Investor 777 Partners. Hellmann habe ihm in einem Gespräch bestätigt, dass er dieses von Bobic erhalten habe, heißt es in Bernsteins Versicherung. Hellmann wies dies am Montag zurück.
Das Gericht zog sich im Anschluss an die mündliche Verhandlung zu Beratungen zurück. Ein Urteil wird am Dienstag erwartet.
Im Rechtsstreit zwischen Hertha BSC und Fredi Bobic ist ein erstes Teilurteil gefallen: Die Klage des Ex-Geschäftsführers gegen seine ordentliche Kündigung wird abgewiesen. Ob auch die fristlose Kündigung rechtmäßig war, wird im Mai weiter verhandelt.
Fristlose Kündigung als Knackpunkt
Die Klage von Bobic gegen seine ordentliche Kündigung wies das Gericht im Februar in einem Teilurteil zurück. Knackpunkt bleibt aber die fristlose Kündigung. Wird sie für nicht rechtmäßig erklärt, steht Bobic eine vertraglich festgelegte Abfindung vom Klub zu.
Die Vorsitzende Richterin Astrid Zilm betonte am Ende der Verhandlung, dass es sich um eine Verdachtskündigung handele. Für deren Rechtmäßigkeit müsse nicht notwendigerweise die Weitergabe vertraulicher Informationen final bewiesen werden.