Laufender Befangenheitsantrag
Im Rechtsstreit zwischen Hertha BSC und dem ehemaligen Geschäftsführer Fredi Bobic ist erneut ein Termin geplatzt. Wie eine Sprecherin des Landgerichts Berlin dem rbb mitteilte, hätte der Urkundenprozess eigentlich am Donnerstag fortgeführt werden sollen, der Termin sei jedoch wieder abgesetzt worden.
Grund dafür sei ein Befangenheitsantrag, den Hertha bereits im Februar gestellt hatte und welcher von den Kammern noch nicht abschließend bearbeitet worden sei. Wann das Verfahren fortgesetzt werden kann, sei noch unklar.
Es ist nicht das erste Mal, dass ein Termin in dem Verfahren nicht stattfindet. Schon im September vergangenen Jahres platzte einer wegen eines weiteren Befangenheitsantrags. Anfang Februar dieses Jahres war ein Beklagtenvertreter verhindert und ein weiterer Termin im selben Monat war wegen des aktuellen Antrags ausgefallen.
In dem von Bobic initiierten Urkunde-Verfahren geht es um die mögliche Erwirkung eines Vollstreckungstitels gegen Hertha. Dem Vernehmen nach zahlt der Hauptstadt-Klub seit der im Februar 2023 zugestellten fristlosen Kündigung kein Gehalt mehr an Bobic. Erhält Bobic den Vollstreckungstitel, müsste Hertha das seitdem eingefrorene Gehalt des Managers auszahlen.
Neben dem laufenden Urkundeverfahren hatte das Landgericht Berlin im Februar in einem Feststellungsverfahren die Klage des 52-Jährigen gegen seine ordentliche Kündigung abgewiesen. Ob auch die vom Fußball-Zweitligisten ausgesprochene fristlose Kündigung rechtmäßig ist, entschied das Gericht allerdings nicht.
Der damalige Fußball-Bundesligist hatte sich Ende Januar 2023 von seinem damaligen Sport-Geschäftsführer Bobic getrennt. Zwei Wochen später erfolgte die fristlose Kündigung. Gegen beide Vorgänge wehrt sich der 52-Jährige mit einer Kündigungsschutzklage.
Sendung: Der Tag, 3.5.2024, 18 Uhr
Artikel im mobilen Angebot lesen