Fußball-Zweitligist
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fußball-Zweitligist Hertha BSC wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit vier Geldstrafen in Gesamthöhe von 40.200 Euro belegt. Wie der DFB am Freitag mitteile, kann der Verein davon bis zu 13.100 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies sei dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen. Der Kontrollausschuss des DFB regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.
Das erste Vergehen bezieht sich auf das DFB-Pokalspiel gegen den 1. FC Kaiserslautern. Am 31. Januar 2024 zündeten Berliner Zuschauer mindestens zwei Bengalische Feuer. Hierfür gab es eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro.
Drei Tage später warfen Hertha-Zuschauer im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor im Zweitligaspiel gegen den Hamburger SV ab der 52. Minute diverse Gegenstände, insbesondere eine große Anzahl an Tennisbällen, auf den Rasen.
Der Schiedsrichter verließ mit den Mannschaften nach etwa 20 Minuten Wartezeit das Spielfeld und den Innenraum. Nach weiteren zehn Minuten Wartezeit wurde die Partie nach gut dreißigminütiger Unterbrechung fortgesetzt. Während der Unterbrechung zündeten Hertha-Anhänger Pyrotechnik. Hierfür gab es eine Geldstrafe in Höhe von 30.600 Euro.
Darüber hinaus brannten Hertha-Zuschauer zu Beginn des Zweitliga-Spiels beim FC St. Pauli am 10. März 2024 mindestens zehn Bengalische Feuer ab. Die Partie musste für etwa zwei Minuten unterbrochen werden. Hierfür gab es eine Geldstrafe in Höhe von 7.500 Euro.
Des Weiteren zündeten Hertha-Anhänger während des Zweitligaspiels gegen Hansa Rostock am 12. April 2024 drei pyrotechnische Gegenstände. Die Strafe für diese Vergehen beläuft auf 1.800 Euro.
Der Verein hat den vier Urteilen den Angaben zufolge zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Sendung: rbb24 Inforadio, 15.06.2024, 16:15 Uhr
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