Doping-Anschuldigungen
2009 wurde die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein wegen Dopings gesperrt. Bis heute wehrt sich die Berlinerin vehement und juristisch gegen die Vorwürfe und verklagt die Internationale Eislauf-Union (ISU) auf Schadensersatz. Eine Chronologie.
Der Eislauf-Weltverband ISU sperrt Pechstein anhand von Indizien und ohne Dopingnachweis "wegen Blutdopings" rückwirkend vom 9. Februar 2009 für zwei Jahre.
Pechstein erklärt, Mediziner hätten bei ihr deutliche Hinweise auf eine Blutanomalie gefunden.
Der Internationale Sportgerichtshof CAS bestätigt in Lausanne das Urteil der ISU. Damit bleibt Pechstein zwei Jahre gesperrt.
Führende deutsche Hämatologen bescheinigen Pechstein eine genetisch bedingte Blutanomalie.
Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne weist Pechsteins Revisionsantrag gegen das CAS-Urteil ab.
Claudia Pechstein qualifiziert sich zehn Tage nach Ablauf ihrer Sperre beim Weltcup in Salt Lake City für die WM in Inzell und gewinnt dort Bronze über 3.000 Meter.
Pechstein reicht beim Landgericht München Schadensersatzklage ein. Gegner Pechsteins sind der Eislauf-Weltverband ISU und die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG).
Das Landgericht München vertagt den Prozess zwischen Pechstein und der ISU auf den 29. Januar 2014. Die Richterin legt beiden Parteien einen Vergleich nahe. Die ISU hatte dies im Vorfeld abgelehnt.
Zum zweiten Mal nach 2011 erstattet Pechstein Selbstanzeige wegen erhöhter Retikulozytenwerte.
Das Landgericht München I erkennt das Urteil des CAS an und weist Pechsteins Schadenersatzklage zurück. Pechstein kündigt an, in Revision zu gehen.
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) gibt bekannt, den Fall Pechstein neu aufrollen zu wollen und beauftragt fünf anerkannte medizinische Experten damit, "alle vorgelegten medizinischen Fachgutachten und Diagnosen zu bewerten, die es zu diesem Fall bislang gibt".
Pechstein geht in die nächste Instanz. Die Klage vor dem Oberlandesgericht München richtet sich nun nicht mehr gegen die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG), sondern nur noch gegen den Weltverband.
Pechstein feiert im Rechtsstreit mit der ISU ihren bislang größten Erfolg: Das Münchner Oberlandesgericht lässt ihre Schadenersatzklage gegen den Eislauf-Weltverband zu. Da der Verband umgehend in Revision geht, muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden. Es geht um 4,4 Mio. Euro Schadensersatz inklusive Schmerzensgeld.
Die Experten-Kommission des Deutschen Olympischen Sportbundes erklärt, dass aufgrund aller verfügbaren Informationen "ein Doping-Nachweis nicht geführt werden kann". DOSB-Präsident Alfons Hörmann entschuldigt sich bei Claudia Pechstein.
Der BGH vertagt seine Entscheidung nach einer rund zweistündigen Verhandlung um drei Monate.
Der BGH in Karlsruhe erklärt die Schadenersatzklage der fünfmaligen Olympiasiegerin gegen die Internationale Eislauf-Union ISU für unzulässig und widerspricht in seinem Urteil der Einschätzung des Oberlandesgerichts München. Das Urteil des OLG wird aufgehoben.
Das Bundesverfassungsgericht hebt das BGH-Urteil auf. Pechsteins Prozess gegen die ISU kann damit fortgesetzt werden.
Fortsetzung des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht München. Pechstein fordert mittlerweile von der ISU acht Millionen Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Sendung: Der Tag, 23.10.2022, 19:15 Uhr
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