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Berliner Verwaltungsgericht
Der Abriss des Jahnstadions ist vorerst gestoppt worden. Das Berliner Verwaltungsgericht gab einem Eilantrag eines Naturschutzvereins statt. Grundlage des Antrags: das Wohlergehen brütender Spatzen.
Der bereits begonnene Abriss des Jahn-Sportparks ist zumindest teilweise vorerst gestoppt. Das gab das Berliner Verwaltungsgericht nach Klage eines Naturschutzvereins in einer Pressemitteilung am Montag bekannt. Demnach hat das Gericht "dem Land Berlin vorläufig untersagt, Abrissarbeiten an bestimmten Bestandsgebäuden des Stadiongeländes im Jahn-Sportpark vorzunehmen, an denen sich Brutstätten des Haussperlings befinden".
Betroffen sind demnach "das östliche Tribünengebäude, die westliche Gegentribüne, die Sanitärgebäude (WC) Nord und Süd, das Trafogebäude alt und das Trafogebäude Südost." Zur Begründung schreibt das Gericht in seiner Stellungnahme, es bestünden "erhebliche Zweifel daran, dass der Verlust von insgesamt 94 Brutstätten durch die als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme vorgesehenen Sperlingshäuser ausreichend kompensiert werden könne." Das Verbot gilt voererst bis einschließlich 28. Februar 2025.
Der Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark in Prenzlauer Berg soll nach Plänen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in den kommenden Jahren umfassend umgestaltet werden. Der erste Schritt ist der beschriebene Abriss des Stadions, das durch ein neues ersetzt werden soll. Vorgesehen sind zudem weitere Sportstätten, darunter zusätzliche Fußball-, Beachvolleyball- und Tennisplätze sowie eine Multisporthalle und der Bau eines Begegnungszentrums.
Sendung: rbb24 Inforadio, 04.11.2024, 17:15 Uhr
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