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Quelle: dpa/C.Rehder

Nach Kadaverfund am Montag

Oberspreewald-Lausitz verhängt Schweinepest-Schutzmaßnahmen

Nach dem ersten Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Oberspreewald-Lausitz hat der Landkreis Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung der Tierseuche verhängt. Demnach gelte ab Samstag eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung, wie der Landkreis am Freitag mitteilte.

Mitarbeiter des Landkreises hätten umgehend mit einer Fallwildsuche begonnen. Zudem seien bereits 23 Kilometer mobiler Zaun gebaut worden, wie es in einer Mitteilung des Kreises heißt. Der Landkreis hat mit der neuen Allgemeinverfügung Schutzzonen ausgewiesen, wie es sie bereits in anderen Landkreisen, beispielsweise im benachbarten Spree-Neiße-Kreis gibt.

Die Schutzmaßnahmen sollen laut Landkreis auch verhindern, dass die Schweinepest auf Hausschweine übertragen wird.

Mehrere infizierte Wildschweine

Spree-Neiße erhöht Schutzvorkehrungen gegen Schweinepest

Betreten der Kernzone bei Neupetershain verboten

Die festgelegten Restriktionszonen umfassen beinahe das gesamte Kreisgebiet. Rund um den Fundort bei Neupetershain seien zwei Sperrzonen eingerichtet worden. Die Sperrzone 2 umfasst dabei das Kerngebiet und die sogenannte "Weiße Zone", die "zeitnah" frei von Wildschweinen gehalten werden soll, so die Mitteilung. Die Sperrzone 1, auch Pufferzone genannt, liegt rund um die Weiße Zone.

Im gesamten Landkreis müssen deshalb ab Samstag die Tore der ASP-Schutzzäune geschlossen bleiben. Jäger sollen zudem im gesamten Kreis verstärkt Wildschweine jagen und nach toten Wildschweinen suchen.

Das Befahren und Betreten der Kernzone ist verboten. Dort und in der Weißen Zone ist außerdem die private Jagd, etwa nach Damwild verboten. Lediglich Wildschweine dürfen dort bejagt, deren Fleisch aber nicht verwendet werden. Das muss zudem durch den Amtstierarzt angeordnet werden.

Hunde müssen an die Leine

In der Sperrzone 2 dürfen Hunde nicht mehr frei herumlaufen, heißt es in der Mitteilung vom Freitag. Die Freiland- und Auslaufhaltung von Hausschweinen wird untersagt. Schweine und Wildschweine dürfen zudem nicht aus der Sperrzone 2 herausgebracht werden. Tote Wildschweine dürfen nicht angefasst werden und müssen dem Landkreis gemeldet werden.

Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hatte am Montag den ersten Fall der Afrikanischen Schweinepest bekanntgegeben. Es handelte sich dabei um eine Bache, die bei Neupetershain, unmittelbar an der Grenze zum Spree-Neiße-Kreis gefunden worden war.

Sendung: Antenne Brandenburg, 11.11.2022, 12:30 Uhr

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