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Quelle: dpa/Patrick Pleul

Kritik der Grünen Liga

Darf die Leag in Jänschwalde noch Wasser abpumpen?

Die Grüne Liga kritisiert, dass die Leag im Tagebau Jänschwalde ohne Erlaubnis Wasser abpumpt. Die Leag hingegen sagt, es gehe alles mit rechten Dingen zu, und so hält es auch das Bergamt. Wer hat Recht? Von Florian Ludwig

Um die wasserrechtliche Erlaubnis beim Tagebau Jänschwalde (Spree-Neiße) ist ein Streit zwischen Betreibern und Umweltschützern entbrannt. Zum Jahreswechsel sei die bisher geltende Erlaubnis ausgelaufen, teilte am Mittwoch die Grüne Liga mit, "Der Tagebau wird jedoch offensichtlich ohne eine neue Erlaubnis weiterbetrieben." Damit würden "im rechtsfreien Raum Tatsachen geschaffen", kritisiert der Verein. Dabei, so die Grüne Liga weiter, sei seit 1996 klar, wann die Erlaubnis ausläuft.

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Wasserrechtliche Erlaubnis erst spät beantragt

Tatsächlich räumen Leag und das zuständige Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) ein, dass die Erlaubnis ausgelaufen ist. So hatte das LBGR im Dezember eine Mitteilung mit dem Titel "Fortführung der Sümpfungsmaßnahmen im Tagebau Jänschwalde ab 2023" herausgegeben und darin erklärt, dass die Leag die wasserrechtliche Erlaubnis für den Zeitraum 2023 bis 2044 beantragt habe. Dabei werde auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. [lbgr.brandenburg.de]

Die Leag hatte sich für die Beantragung allerdings Zeit gelassen: Erst im dritten Quartal des letzten Jahres wurde laut Mitteilung die Unterlagen vorgelegt. Stellungnahmen und Einwendungen können daher noch bis zum 31. Januar 2023 vorgebracht werden. Danach käme noch der weitere Prüf- und Entscheidungsprozess, so das LGBR. Damit war klar, dass die nötige Erlaubnis keinesfalls rechtzeitig vorhanden sein wird.

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Bergrechtliche Anordnung als Überbrückung

Die Grüne Liga kritisiert das in ihrer Mitteilung und gibt der Leag dafür die Schuld. "Der Kohlekonzern Leag hat das Verfahren mit verspäteter und unvollständiger Antragstellung verzögert und wird von der Bergbehörde nicht am Schaffen weiterer Tatsachen gehindert. Es fällt sehr schwer, hier noch an einen Rechtsstaat zu glauben", wird der Umweltverband deutlich.

Das LBGR hat deshalb - kurz vor knapp - eine sogenannte bergrechtliche Anordnung gegenüber der Leag erlassen. Im Kern erlaubt diese dem Unternehmen das weitere Abpumpen von Wasser und auch das Einleiten des Grubenwassers in die Spree. "Die Maßnahmen dienen dazu, die Betriebssicherheit und den Schutz der Beschäftigten, den Schutz Dritter und schutzwürdiger Sachgüter sowie die ökologischen Belange zu wahren", heißt es in der Mitteilung des LBGR.

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Auch die Leag bezieht sich in einer Antwort auf eine rbb-Anfrage am Mittwoch auf diese Anordnung. Die Vorwürfe der Grünen Liga werden darin zurückgewiesen; fast wortgleich gibt eine Pressesprecherin Teile der LBGR-Mitteilung aus dem Dezember wieder.

Sendung: Antenne Brandenburg, 04.01.2023, 17:30 Uhr

Beitrag von Florian Ludwig

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