Brandenburg und Sachsen entwickeln Grundwasserkonzept für die Lausitz
Die Bundesländer Brandenburg und Sachsen arbeiten gemeinsam mit dem Bund an einem Grundwassermodell für die Lausitz. Das teilte das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft am Mittwoch mit. Wie ein Sprecher dem rbb sagte, soll dabei ein Modell entstehen, das zeigt, wie viel Grundwasser in der Lausitz verfügbar ist, wie es verteilt und wie es genutzt werden kann.
Das Modell soll die wesentliche Grundlage zur Lausitzer Wasserbewirtschaftung im Strukturwandel darstellen, hieß es in der Mitteilung. Der Aufbau des Modells soll noch in diesem Jahr beginnen und bis Ende 2027 abgeschlossen sein. Am Ende soll es eine Fläche von mehr als 5.000 Quadratkilometern umfassen. Die Kosten für die Erstellung des Modells liegen bei 8,96 Millionen Euro, hieß es vom Ministerium.
Mit dem Kohleausstieg muss kein Wasser mehr aus Tagebauen abgepumpt werden - doch das fehlt dann, um die Spree in Trockenzeiten zu stützen. Lösungsideen gibt es, nun hat das Umweltbundesamt ein Gutachten vorgestellt. Von Florian Ludwig
Wasser "keine Selbstverständlichkeit mehr"
Der sächsische Umweltminister Wolfram Günther (Grüne) erklärte, dass 150 Jahre Braunkohlebergbau den natürlichen Wasserhaushalt in der Lausitz "schwerst gestört" hätten. Die Bergbaufolgen würden sich zudem mit der Klimakrise überlagern. "Wasser als Lebensgrundlage für Mensch und Natur ist keine gegebene Selbstverständlichkeit mehr", so Günther.
Die wasserwirtschaftliche Situation in der Lausitz gilt allein wegen der Bergbaufolgen und der Sanierung alter Tagebaue als komplex. Für die Spree und die Schwarze Elster gibt es bereits ein Modell, das zur Wasserversorgung, dem Wiederauffüllen von Speichern, etwa Talsperren, oder der Flutung alter Tagebaugruben dient. Für das Grundwasser gebe es solch ein Modell allerdings noch nicht. Entsprechende hydrogeologische Modelle der Bergbauunternehmen würden dafür nicht ausreichen.
Bei der Erstellung des Grundwassermodells übernimmt den Angaben zufolge der Bund 70 Prozent, Brandenburg und Sachsen jeweils 15 Prozent der Kosten.