Verfahren gegen Geschäftsführer
Nach der rbb-Berichterstattung über eine Sonderprüfung bei Cottbusverkehr stoppt die ILB die Bearbeitung der Förderverfahren für das Unternehmen. Sonderprüfer hatten schwere Vorwürfe gegen den Geschäftsführer erhoben, die er zurückweist. Von René Althammer, rbb24 Recherche
Seit August 2022 prüft die Staatsanwaltschaft Cottbus, ob sie ein Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer der Cottbusverkehr wegen des Verdachts der Untreue und des Subventionsbetrugs einleiten muss. Vorausgegangen war eine Sonderprüfung des Unternehmens, nachdem leitende Mitarbeiter Vorwürfe gegen den Unternehmensleiter erhoben hatten. Die mit der Sonderprüfung beauftragten Wirtschaftsprüfer bestätigten die Vorwürfe im Wesentlichen.
Trotzdem sprach der Aufsichtsrat dem Manager noch im Dezember 2022 das Vertrauen aus. Zu den Details wollten sich weder die Aufsichtsratsvorsitzende und stellvertretende Bürgermeisterin Marietta Tzschoppe (SPD) noch Stadtkämmerer Markus Niggemann (CDU) äußern.
Jetzt gab es erste Konsequenzen, wie die Investitionsbank des Landes Brandenburg dem rbb auf Anfrage bestätigte. Nach der Berichterstattung habe sich die Bank sowohl an das Unternehmen als auch an die Eigentümerin, die Stadt Cottbus, gewendet und um Stellungnahme zu den Vorwürfen gebeten. "Bis dahin ruht die Bearbeitung der Förderverfahren", teilte die Pressestelle der ILB den Redaktionen rbb24 Recherche und radioeins mit.
Die "Lausitzer Rundschau" [€] hatte zuerst berichtet. Betroffen sind auch zwei Prestigeprojekte des kommunalen Unternehmens: die Errichtung einer Wasserstofftankstelle und die Beschaffung von Straßenbahnen. Außerdem gehe es um eine Studie zum weiteren Netzausbau.
Die Anschaffung neuer Straßenbahnen war auch Gegenstand der Sonderprüfung. Weil Fördermittelanträge nicht fristgerecht gestellt wurden, sei es "zu einer deutlichen Erhöhung der Investitionssumme von mehr als EUR 4.500.000" gekommen. Der Lieferant hatte dem Unternehmen Fristen gesetzt, in denen er bereit war, bestimmte Preise einzuhalten. Das Unternehmen ließ die Fristen verstreichen und musste höhere Preise zahlen. Die Wirtschaftsprüfer fanden keine Begründung für die Verzögerungen. Der Geschäftsführer wies den Vorwurf, dass es durch sein Handeln zu Vermögensschäden gekommen sei, zurück.
Nach Auffassung der Wirtschaftsprüfer soll er zudem in einem Fördermittelantrag für neue Wasserstoffbusse "fehlerhafte Angaben" gemacht haben. Dies könne, so ihre Einschätzung, "als Verstoß gegen die Fördermittelbedingungen gewertet werden, mit der Konsequenz, dass die zugesagten Fördermittel in Frage gestellt werden könnten. Weitergehende Konsequenzen sind nicht auszuschließen." Auch die Abrechnung von "Bewirtungen von Dritten" außerhalb der Dienstzeit sahen die Prüfer kritisch.
Die Vorgänge bei Cottbusverkehr beschäftigen inzwischen auch die Landesregierung. Das Innenministerium wartet seit einigen Wochen auf eine "abschließende Stellungnahme der Stadt".
Die Stadt Cottbus antwortete dem rbb auf Anfrage "Das Unternehmen wird in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat und dem Gesellschaftervertreter zunächst wie gefordert Fragen der ILB zum Sachverhalt beantworten, die zur weiteren Bearbeitung der Förderanträge notwendig sind."
Sendung: Antenne Brandenburg, 16.06.2023, 14:12 Uhr
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