Landgericht Cottbus
Weil er sein fünfjähriges Kind mit einem USB-Kabel erdrosselt haben soll steht ein Mann aus Doberlug-Kirchhain (Elbe-Elster) seit Freitag erneut vor dem Cottbuser Landgericht. Die Tat soll sich im April 2021 zugetragen haben.
Im Dezember 2021 war der Mann bereits wegen Totschlags zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Damals hatte das Gericht keine Mordmerkmale gesehen. Die damalige Nebenklägerin, die Mutter des Kindes, hatte allerdings Rechtsmittel eingelegt, der Bundesgerichtshof das Urteil daraufhin aufgehoben.
Der Bundesgerichtshof hatte beanstandet, dass die Ablehnung der Mordmerkmale nicht tragfähig begründet sei. Es geht im Revisionsprozess also um die Frage Totschlag oder Mord. Darum muss sich nun eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts kümmern. Als Mordmerkmale gelten etwa Heimtücke, niedere Beweggründe oder Habgier.
Beim Auftakt am Freitag sagte der Angeklagte ausführlich aus. So beschrieb er, wie es aus seiner Sicht zu der Tat kommen konnte. Er sei durch die Trennung von seiner Ex-Frau, der Mutter des Kindes, verzweifelt gewesen. Er beschrieb seine damalige Situation als ausweglos. Auch, weil seine Ex-Frau ihm den Kontakt zur gemeinsamen Tochter habe verbieten wollen. Die Tat sei nicht entschuldbar, sie belaste ihn sehr.
Auch die Mutter schilderte ihre Sicht der Dinge, war aber bei der Tat nicht anwesend.
Sendung: Antenne Brandenburg, 16.06.2023, 10:30 Uhr
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