Landgericht Cottbus
Nach einer Blockade am Kohlekraftwerk Jänschwalde sind im vergangenen November zwei Klima-Aktivisten zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Am Mittwoch bestätigte das Landgericht Cottbus dieses Strafmaß.
Zwei Aktivisten, die an einer Blockadeaktion des Kraftwerks Jänschwalde (Spree-Neiße) teilgenommen haben, müssen in Haft. Das Landgericht Cottbus hat am Mittwoch die Berufungen der Staatsanwaltschaft und der beiden Angeklagten verworfen, wie ein Gerichtssprecher rbb|24 sagte.
In einem ersten Urteil waren der Mann und die Frau zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe wegen Störung öffentlicher Betriebe, Hausfriedensbruch, Nötigung und Sachbeschädigung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor sechs Monate ohne Bewährung beantragt, die Angeklagten einen Freispruch.
Die bisherige Haftzeit werde den beiden angerechnet, so der Gerichtssprecher. Damit bleibe jetzt noch eine Reststrafe von einem Monat und einer Woche. Wann die Kohlegegner die Strafe antreten müssen, stehe noch nicht fest.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Seiten können noch Revision einlegen.
Die Staatsanwaltschaft hatte am Mittwoch auch Haftbefehl beantragt. Das Gericht lehnte das laut Sprecher aber ab, weil keine Fluchtgefahr bestehe.
Beim Prozesstag am Mittwoch kam es im Landgericht Cottbus zu Störaktionen. Eine Unterstützerin der Angeklagten war auf einen Stuhl gestiegen und wurde daraufhin aus dem Gerichtssaal gebracht. Es gab auch Zwischenrufe von weiteren Unterstützern.
Die Angeklagten, die ihre Identität nicht verraten wollen, kamen zu Prozessbeginn mit bunten Perücken, Sonnenbrille und Maske vor Mund und Nase. Zum Auftakt verstreuten sie an ihrem Platz eine schwarze Substanz auf dem Tisch, die sie selbst als Kohle bezeichneten.
Weil sie sich zu Verhandlungsbeginn nicht von ihren Plätzen erheben wollten, sprach der Richter ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro oder zwei Tage Ordnungshaft aus.
Am 19. September 2022 waren 20 Klimaaktivisten der Aktionsgruppe "Unfreiwillige Feuerwehr" auf das Gelände des Kraftwerks Jänschwalde eingedrungen und haben Gleise und Förderanlagen besetzt. Der Betreiber Leag nahm daraufhin aus Sicherheitsgründen vorübergehend zwei der vier aktiven Blöcke vom Netz. Das Unternehmen gab laut Gericht einen Schaden in Höhe von etwa drei Millionen Euro an.
Der Energiekonzern bezeichnet den Vorfall als "Angriff auf die Versorgungssicherheit". Brandenburger Innenminister Michael Stübgen (CDU) verurteilt den "Sabotageakt in Jänschwalde".
Die Aktivisten hatten sich nach eigenen Angaben vor Gericht auf den Notstand berufen, der angesichts der rasanten Erhitzung der Atmosphäre bestehe. In einer Mitteilung schrieb die Aktionsgruppe damals außerdem, dass man sich nicht einschüchtern lasse. Man bringe den Protest weiter an Orte, an denen Konzerne wie die Leag "auf Kosten der Umwelt dicke Profite einstreichen" würden.
Die beiden Verurteilten hatten sich nach ihrer Festnahme geweigert, ihre bürgerlichen Namen zu nennen. Hätten sie es getan, hätten sie nicht in Untersuchungshaft gemusst.
Weil die anderen 18 Blockierer aus der Gruppe der Kohlekraftgegner Angaben zu ihrer Identität gemacht hatten, wurden sie nicht inhaftiert beziehungsweise zwischenzeitlich entlassen. Ursprünglich hieß es, dass auch für sie Prozesse geplant sind. Wie der aktuelle Stand ist, könne die Staatsanwaltschaft Cottbus erst am Donnerstag sagen, wenn die Bearbeiterin wieder im Haus sei, teilte eine Sprecherin mit.
Sendung: Antenne Brandenburg, 12.07.2023, 17:30 Uhr
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