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Audio: Studio Cottbus | 17.08.2023 | Nachrichten | Quelle: dpa

Unzulässige Preiserhöhung

Cottbuser gewinnt mit Verbraucherzentrale vor Gericht gegen Disney

Der Streaminganbieter "Disney+" muss nach einem Urteil des Potsdamer Landgerichts eine Klausel in seinen Geschäftsbedingungen ändern, die es dem Unternehmen erlaubt hatte einseitig die Preise zu erhöhen. Das bestätigte das Landgericht dem rbb am Donnerstag.

Zuvor hatte die Verbraucherzentrale Brandenburg mitgeteilt, einen Erfolg gegen den Walt-Disney-Konzern vor Gericht errungen zu haben.

In dem Fall ging es um eine Preiserhöhung beim Streaminganbieter "Disney+", die ein Cottbuser nicht akzeptieren wollte und sich daraufhin an die Verbraucherzentrale wandte.

Der Mann sollte rund ein Drittel mehr für sein Jahres-Abo bei dem Streaming-Anbieter bezahlen, nachdem sein Abo ausgelaufen war. Daraufhin habe die Verbraucherzentrale die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geprüft und festgestellt, dass sich Disney tatsächlich vorbehalten hatte, Preise einseitig zu erhöhen.

Allerdings seien die Faktoren, von denen eine Preiserhöhung abhängt, nicht klar gewesen. Die entsprechende Klausel habe somit gegen geltendes Recht verstoßen.

Preiserhöhungen vorab nicht abschätzbar

Die Nutzer hätten bei Abschluss eines Abos nicht abschätzen können, ob und wie die Preise zukünftig erhöht werden, so die Verbraucherzentrale. Es sei den Kunden zwar eingeräumt worden, den Erhöhungen zu widersprechen, hier sei aber unklar gewesen, welche Folgen das hat.

Das Landgericht Potsdam hat nach Angaben eines Sprechers ein sogenanntes Anerkennungsurteil gesprochen. Eine Verhandlung im klassischen Sinn habe es nicht gegeben. Stattdessen habe der Disney-Konzern die Forderungen der Verbraucherzentrale akzeptiert. Zivilverfahren werden dadurch beendet, das Urteil ist rechtskräftig.

Laut Verbraucherzentrale hatte das Verfahren bis dahin bereits ein Jahr gedauert, eine außergerichtliche Einigung sei zuvor nicht möglich gewesen. Nun hat Disney bis Ende August Zeit, die entsprechende Klausel in den Geschäftsbedingungen anzupassen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 17.08.2023, 14:30 Uhr

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