Döbern und Ortsteil Tschernitz laut Gericht kein sorbisches Siedlungsgebiet
Die Stadt Döbern und der Ortsteil Tschernitz der gleichnamigen Gemeinde gehören nach einer Entscheidung des Cottbuser Verwaltungsgerichts nicht zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden. Das Gericht hob damit entsprechende Bescheide des Kulturministeriums auf, teilte es am Freitag mit.
Die Gemeinde Alt Zauche-Wußwerk wurde 2016 zum Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden erklärt - gegen ihren Willen. Jetzt hat sie als erste von mehreren Gemeinden geklagt - und teilweise Recht bekommen.
Nachweis kontinuierlicher Tradition nicht erbracht
Die Stadt Döbern und die Gemeinde Tschernitz hatten gegen die Bescheide geklagt. Tschernitz wollte außerdem gegen die Zugehörigkeit für den Ortsteil Wolfshain vorgehen - das Gericht wies die Klage der Gemeinde hierfür jedoch ab.
Die Gemeinden und Ortschaften im Landkreis Spree-Neiße gelten als angestammtes Siedlungsgebiet im Sinne des Sorben/Wenden-Gesetzes, wenn dort eine kontinuierliche sprachliche oder kulturelle Tradition bis zur Gegenwart nachweisbar ist. Diese Voraussetzung sei in den beiden Fällen nicht hinreichend belegt, teilte das Gericht mit. Gegen das Urteil kann das Land Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
Einstufung als Siedlungsgebiet nicht immer beliebt
Bereits im Juli erklärte das Verwaltungsgericht Cottbus, dass Wußwerk in der Gemeinde Alt Zauche-Wußwerk (Landkreis Dahme-Spreewald) nicht zum sorbisch-wendischen Siedlungsgebiet gehört, Alt Zauche hingegen schon.
Mit der Zugehörigkeit zum Siedlungsgebiet bekommen die Gemeinden zusätzliche Aufgaben, etwa die Ausschilderung in zwei Sprachen oder die Förderung der sorbisch-wendischen Kultur. Mehrere Gemeinden hatten dagegen geklagt, weil sie die Zuteilung als Eingriff in ihre Selbstverwaltung betrachten.