Entscheidung des Verwaltungsgerichtes
Das angestammte Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden ist erneut kleiner geworden. In einem weiteren Verfahren hat das Cottbuser Verwaltungsgericht am Mittwoch über die Zugehörigkeit von Teilen der Gemeinde Neuhausen/Spree (Spree-Neiße) zum Siedlungsgebiet entschieden. Laut einer Mitteilung hatte das Gericht der Klage für sechs Dörfer stattgegeben, die nicht zum angestammten Siedlungsgebiet gehören wollten.
Bei den Orten handelt es sich um Drieschnitz-Kahsel, Frauendorf, Groß Oßnig, Kathlow, Klein Döbbern und Sergen.
Die Gemeinde Neuhausen besteht aus insgesamt 15 Ortsteilen. Haasow und Groß Döbbern waren nicht Teil der Verhandlung, für die restlichen 13 Ortsteile steht nun eine Entscheidung fest. Damit gehören etwa die Dörfer Komptendorf, Koppatz oder Bagenz nun offiziell zum angestammten sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet.
Die Verhandlung gehört zu einer ganzen Reihe gleichartiger Verhandlungen, bei denen Ortsteile oder ganze Orte gegen das Brandenburgische Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur geklagt hatten. So war kürzlich entschieden worden, dass etwa Döbern (Spree-Neiße) und der Ortsteil Tschernitz ebenfalls nicht zum angestammten Siedlungsgebiet gehören, gleiches gilt für Wußwerk.
Die klagenden Gemeinden fühlen sich durch die Zuordnung zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet in ihrer Selbstverwaltungshoheit verletzt. So wird bezweifelt, dass die niedersorbische Sprache und Kultur kontinuierlich in den Gemeinden gepflegt worden ist.
Das Verwaltungsgericht hat diesen Verdacht nun bestätigt und erklärt, dass diese Voraussetzung in den sechs Ortsteilen nicht ausreichend belegt werden könne.
Sendung: Antenne Brandenburg, 14.09.2023, 7:30 Uhr
Artikel im mobilen Angebot lesen