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Archivbild: Illegale Müllentsorgung am Rande eines Waldgebiets. (Quelle: dpa/Shotshop)
Audio: Antenne Brandenburg | 18.10.2023 | Holger Keßler | Quelle: dpa/Shotshop

Einschätzung der Kommission

EU: Deutschland hätte illegal nach Polen gebrachten Müll zurücknehmen müssen

Nach Einschätzung der EU-Kommission ist Deutschland seiner Pflicht illegal nach Polen gebrachten Müll zurückzunehmen nicht nachgekommen. Das erklärte die Kommission am Mittwoch in Brüssel. Konkret geht es um zwei illegale Müllhalden, eine davon befindet sich demnach in der Nähe von Cottbus, unmittelbar an der Grenze.

Deutschland hätte den Müll innerhalb von 30 Tagen zurücknehmen müssen, heißt es von der EU-Kommission. Zuvor hatte sich Polen über insgesamt sieben Standorte beschwert, von denen Deutschland den Müll wieder hätte zurücknehmen sollen. Die EU-Kommission sah den Vorwurf nur bei einer Deponie bei Tuplice in der Nähe von Cottbus bestätigt. Bei einer zweiten Deponie bei Stary Jawor, unweit von Breslau, habe sich der Vorwurf in Teilen bestätigt. In den anderen fünf Fällen seien keine Verstöße festgestellt worden.

Symbolbild:Der deutsch-polnische Grenzübergang Stadtbrücke in Frankfurt (Oder).(Quelle:dpa-Zentralbild/P.Pleul)

Parlamentswahl 2023

Polen nach der Wahl – was ändert sich für Berliner und Brandenburger?

Polen hat gewählt. Wer regieren wird, ist noch offen. Klar ist, die PiS wird ihren Einfluss auf die nationalen Medien und die Regionen verlieren. Einen kleinen Wermutstropfen gibt es allerdings für Berliner und Brandenburger. Von Agnieszka Hreczuk

Müllhalden als Wahlkampfthema

Illegale Müllhalden waren im Zuge der Parlamentswahlen in Polen zu einem Wahlkampfthema geworden. Die bislang regierende PiS-Partei machte Deutschland zum Teil dafür verantwortlich und legte bei der EU-Kommission Beschwerde ein. Nach eigenen Angaben untersuchte die Kommission die Vorwürfe und hörte beide Seiten in mündlichen Verhandlungen an. Im Zuge seiner Beschwerde erklärte Warschau zudem, Deutschland habe gegen den Grundsatz der "loyalen Zusammenarbeit" verstoßen.

Auch wenn die Zusammenarbeit bei der Feststellung des Sachverhalts "zuweilen nicht optimal" gewesen sei, habe die Kommission allerdings keinen Verstoß Deutschlands wegen mangelnder loyaler Zusammenarbeit feststellen können.

Sendung: Antenne Brandenburg, 18.10.2023, 17:30 Uhr

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