Betriebserlaubnis zurückerhalten
Seit zehn Jahren sind drei Jugendheime der Haasenburg GmbH geschlossen. Grund waren Vorwürfe, dass Bewohner drangsaliert wurden. Nun hat das Cottbuser Verwaltungsgericht entschieden, dass die Schließung unrechtmäßig war.
Die Klage der Haasenburg GmbH gegen die Schließung von drei Jugendheimen in Brandenburg ist erfolgreich: Das Verwaltungsgericht Cottbus hat am Donnerstag entschieden, dass der Entzug der Betriebserlaubnis im Dezember 2013 rechtswidrig gewesen sei.
Die Haasenburg hatte bis zum Jahr 2013 drei Einrichtungen für schwer erziehbare Kinder und Jugendliche betrieben: in Jessern, Neuendorf am See (beide Dahme-Spreewald) und Müncheberg (Märkisch-Oderland). Nach Selbsttötungen, Selbstverletzungen von Bewohnern, verschiedenen Vorwürfen in Bezug auf psychischen und sexualisierte Gewalt hatte das Brandenburger Jugendministerium der Haasenburg GmbH die Betriebserlaubnis entzogen.
Das Cottbuser Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass sich nicht habe feststellen lassen, dass das Wohl der Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen der Haasenburg GmbH gefährdet gewesen sei. Zudem sei auch nicht feststellbar gewesen, dass die Einrichtungen nicht bereit oder in der Lage gewesen seien, eine - unterstellte - Gefährdung abzuwenden.
Zu Beginn der mündlichen Verhandlung erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Hempen, das Gericht habe nur den Zeitraum im zweiten Quartal 2013 betrachten können. Entscheidend sei im Wesentlichen die neue Betriebserlaubnis für alle drei Einrichtungen im März 2013 gewesen. Seitdem seien keine Vorfälle dazugekommen. Der Mindeststandard an Personal sei zu diesem Zeitpunkt gewahrt gewesen. Vorfälle aus den Jahren 2005 oder 2010 seien nicht mehr verwertbar, so der Richter.
Das Landesjugendamt hatte zunächst Auflagen erlassen, nachdem es ab 2005 zu Selbstverletzungen und Suiziden in den Heimen gekommen war. Im Sommer 2013 gab es Vorwürfe, dass Bewohner in den Heimen von Erziehern drangsaliert und gedemütigt würden. Das führte im Dezember 2013 zur Schließung der drei Haasenburg-Heime. Dagegen klagte die Haasenburg GmbH.
Der Betreiber hatte sich schon vor jetzigen Entscheidung im Eilverfahren gegen die Schließung gewehrt, diese Klage wurde vom Verwaltungsgericht Cottbus im Jahr 2015 aber abgewiesen. Auch eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht hatte keinen Erfolg. Nun hat das Cottbuser Verwaltungsgericht in der Hauptsache entschieden.
Eine Berufung ließ das Gericht nicht zu. Damit ist es für das Jugendministerium schwer, den Fall von der nächsthöheren Instanz bewerten zu lassen. Dafür müsste es zunächst die Zulassung einer Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erstreiten.
Wegen der Misshandlungsvorwürfe mussten sich in der Vergangenheit mehrere Heimerzieher vor Gericht verantworten. Die Verfahren sind fast alle mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden.
Es gab zwei Gerichtsprozesse wegen körperlicher Gewalt. Einer endete mit einem Freispruch, der andere wurde gegen eine Geldzahlung eingestellt. Zudem ging es in zwei weiteren Gerichtsverfahren um sexuellen Missbrauch. Einer der Prozesse gegen einen Ex-Betreuer wurde gegen die Zahlung einer Geldbuße eingestellt. In dem anderen Verfahren erhielt ein ehemaliger Erzieher eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren.
2018, rund fünf Jahre nach der Schließung der Heime, hatte die Staatsanwaltschaft in Cottbus alle Ermittlungsverfahren dazu abgeschlossen.
Mit Informationen von Anja Kabisch.
Sendung: Antenne Brandenburg, 23.11.2023, 16:40 Uhr
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